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Startete Pilotprojekt – Bayerns Finanzminister Albert Füracker

Steuerprüfungen müssen schneller und effizienter werden. Neue gesetzliche Vorgaben und ein bayerisches Pilotprojekt sollen es möglich machen.

Von Monika Hofmann, IHK-Magazin 04/2023

Eine moderne Betriebsprüfung müsse mit aktuellen Entwicklungen in der Wirtschaft Schritt halten, sagt Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU). Der Freistaat hat daher ein Pilotprojekt gestartet, das vorhandene Compliancesysteme der Unternehmen in die steuerliche Betriebsprüfung miteinbezieht. Mit den Erkenntnissen aus dem Projekt will Bayern die Prüfungsmethoden weiterentwickeln. „Das macht Steuerprüfungen künftig effizienter und schneller", verspricht Füracker. Ziel müsse es sein, unternehmensinterne Steuerkontrollsysteme rechtssicher in Außenprüfungen zu berücksichtigen – und auch das Bundesrecht noch entsprechend zu modernisieren.

Effizienter durch kooperativen Ansatz

Die IHK für München und Oberbayern befürwortet seit Langem einen kooperativen Ansatz im Steuerverfahren. So hatte der IHK-Finanz- und Steuerausschuss bereits vor rund sechs Jahren ein entsprechendes Positionspapier beschlossen. Es zeigt neue kooperative Wege für weniger Bürokratie und mehr Effizienz im Steuerverfahren. „Seitdem setzen wir uns nachdrücklich für diese Vorschläge ein", sagt Martin Clemens, Leiter des IHK-Steuerreferats. Das Pilotprojekt des Freistaats ist nun ein Schritt in diese Richtung.

Was ändert sich für Betriebe?

Wer bestimmte Steuerkontrollsysteme nutzt und sich gegenüber der Finanzverwaltung transparent zeigt, soll künftig von einer schnelleren Abwicklung der Prüfungen profitieren – und damit früher Rechtssicherheit erhalten. Voraussetzung ist, dass die Systeme spezifische Anforderungen erfüllen und von den Behörden als wirksam für die Prüfung zugelassen werden. „Derzeit bauen viele Firmen interne Steuerkontrollsysteme auf, um das Einhalten steuerlicher Pflichten zu sichern", beobachtet IHK-Experte Clemens. Diese Systeme sollen dafür sorgen, dass sich Firmen regelgerecht verhalten und das auch dokumentieren können. Zugleich verfügen sie über interne Warnsysteme bei Fehlern.

Was ist die gesetzliche Grundlage?

Die Bundesregierung hat im Dezember 2022 die gesetzlichen Grundlagen zur Modernisierung des Steuerverfahrensrechts geschaffen. Ziel ist es, das Besteuerungsverfahren, insbesondere bei Prüfungen, schneller zu gestalten. Seit 1. Januar 2023 gelten unter anderem folgende Neuerungen. Das Gesetz: 

  • ermöglicht elektronische Verhandlungen einschließlich Schlussbesprechung,
  • vereinheitlicht digitale Schnittstellen für den standardisierten Datenexport,
  • sieht vor, dass bei Steuerkontrollsystemen (Tax-Compliance-Management-Systemen, kurz Tax CMS) von 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2029 alternative Prüfungsmethoden bei der Außenprüfung erprobt werden,
  • ermöglicht auf Antrag Erleichterungen, wenn eine Firma über ein geprüftes und als wirksam erachtetes Steuerkontrollsystem verfügt.
Weitere relevante Änderungen

2025 treten weitere Neuerungen in Kraft, unter anderem:

  • Die Mitwirkungspflichten im Bereich der sogenannten Verrechnungspreisdokumentation werden verschärft. Verrechnungspreise betreffen intern vom Unternehmen festgelegte Preise. Damit bewertet es die Leistungen, die beispielsweise zwischen Mutter- und Tochterfirma entstehen. Verschärfungen gibt es auch für weitere Anzeige- und Berichtigungspflichten.  
  • Prüfungsfeststellungen einer Außenprüfung erfolgen – wie bisher – unanfechtbar in einem Steuer- oder einem Feststellungsbescheid. Neu ist, dass dies auch in einem Teilabschlussbescheid geschehen kann. Ein bindender Teilabschluss für abgrenzbare und abschließend geprüfte Bereiche ist möglich.  
  • Ein neues Sanktionssystem zur Mitwirkung von Steuerpflichtigen bei Außenprüfungen wird eingeführt.
Mitwirkungspflicht mit Maß

All diese Änderungen sollen schneller als bisher Rechtssicherheit schaffen. Denn Unternehmen klagen über den oft langen Zeitraum zwischen Beginn und Abschluss einer steuerlichen Außenprüfung. Für die Steuerpflichtigen stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Den Rahmen der Außenprüfung zu erneuern, sodass das Verfahren beschleunigt wird, sei daher wichtig, sagt IHK-Experte Clemens: „Ebenso bedeutsam ist aber, dass die Mitwirkungspflichten der Steuerpflichtigen nicht zugleich überborden."

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