Freier Handel | Standortpolitik

Freier Handel statt Abschottung

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Mit Zollvorteilen lassen sich neue Märkte erschließen

Gegen die abgrenzende Handelspolitik der USA, Chinas und anderer Staaten setzt die EU auf Handelsabkommen mit wichtigen Partnerländern. Dabei reagiert sie auch auf Widerstände in der Bevölkerung. 

Mechthilde Gruber, Ausgabe 03/2020

Erst im November 2019 trat das jüngste Freihandelsabkommen der EU in Kraft – mit Singapur. Es ist das erste in Südostasien, ein weiteres Abkommen mit Vietnam wird folgen. Insgesamt 42 Abkommen mit 73 Ländern hat die EU bereits geschlossen, und Brüssel verhandelt weiter mit zahlreichen Staaten, um bestehende Zölle und Handelshemmnisse zu beseitigen und einen freien Handel fair und nachhaltig zu gestalten. Immerhin knapp ein Drittel ihres Außenhandels wickelten die EU-Staaten 2018 mit diesen Vertragsstaaten ab.

»Natürlich bleibt die Liberalisierung des Handels über die Welthandelsorganisation WTO für die Europäische Union weiterhin der Königsweg«, sagt Alexander Lau, als Referatsleiter bei der IHK für München und Oberbayern zuständig für Europapolitik. Die dafür notwendige Reform der Welthandelsorganisation WTO wird allerdings noch eine Weile auf sich warten lassen. Vor allem die USA blockieren wichtige Themen wie etwa die Berufung neuer Richter bei den WTO-Streitbeilegungsinstanzen. »Handelsabkommen auf bi- und plurilateraler Ebene sind für die EU deshalb auch in Zukunft eine unverzichtbare Ergänzung«, sagt Europa-Experte Lau.

Die EU hat dafür nun einen neuen Weg eingeschlagen – weg von sehr komplexen Gesamtverträgen hin zu einzelnen Teilabkommen. Noch vor zehn Jahren waren sehr umfassende Handelsabkommen, die weit über den Regelungsbereich der WTO hinausgehen, das Ziel. Neben dem Abbau von Zöllen und nichttarifären Handelshemmnissen, der Liberalisierung von Dienstleistungsmärkten sowie der Öffnung der öffentlichen Beschaffungsmärkte standen noch viele weitere Punkte wie der Schutz ausländischer Direktinvestitionen oder Nachhaltigkeitsthemen wie Umwelt und Soziales zur Verhandlung. Allerdings dauerte es angesichts der Themenvielfalt oft viele Jahre, bis eine Einigung – wenn überhaupt – zustande kam. TTIP, das viel diskutierte Abkommen mit den USA, ist bekanntermaßen an der Vielzahl strittiger Themenfelder gescheitert. Auch gegen den Mercosur-Vertrag, der Ende 2020 dem EU-Parlament vorgelegt werden soll, gibt es in einigen EU-Mitgliedstaaten große Vorbehalte. »CETA, das vor zwei Jahren erfolgreich in Kraft getretene Abkommen mit Kanada, wird deshalb voraussichtlich das letzte der alten Art sein«, sagt IHK-Experte Lau.

In mehreren Schritten voran

Als Konsequenz daraus teilt die EU künftige Abkommen: Ein rein handelspolitischer Teil regelt jene Bereiche, die in die alleinige Zuständigkeit der EU fallen und denen deshalb nur das EU-Parlament zustimmen muss. Ein zweiter Teil behandelt die Themen mit gemischter Zuständigkeit, welche die Parlamente der einzelnen Mitgliedstaaten ratifizieren müssen. Erfolgreich in zwei Teile gesplittet wurden bereits die Abkommen mit Japan und Singapur. Deren handelspolitischer Part konnte dadurch zügig in Kraft treten.

Zwar sollten künftige Handelsabkommen idealerweise auch Aspekte wie Dienstleistungshandel, Agrarhandel, Klima- und Umweltschutz, Streitschlichtung und Regeln für digitalen Handel enthalten, betont Rolf J. Langhammer (72), Außenhandelsexperte am Kieler Institut für Weltwirtschaft (IfW). »Angesichts der Konflikte sollte man sich heute aber erst einmal darum bemühen, bei Themen voranzukommen, bei denen die größte Verhandlungserfahrung besteht, nämlich Zölle und nichttarifäre Handelshemmnisse«, so der Wirtschaftswissenschaftler.

Die neue EU-Kommission unter Ursula von der Leyen hat in ihrer Handelspolitik vorerst drei Prioritäten gesetzt. Neben der Reform der WTO stehen vor allem die wichtigen Partnerländer USA und China im Fokus. Mit Verhandlungen über ein Abkommen zur Zollvereinfachung und zur Vereinheitlichung technischer Standards und Normen sucht die EU mit den USA einen neuen Anfang. Mit China soll bis zum Herbst ein Investitionsschutzabkommen ausgehandelt sein. Mit weiteren Staaten sollen ebenfalls Handelsabkommen neu geschaffen oder modernisiert werden, wie beispielsweise mit Chile und Mexiko. Intensiv verhandelt die EU derzeit mit Australien, Indonesien und Neuseeland. Es stehen die Vorbereitungen für ein Abkommen mit Großbritannien nach dem Brexit auf der Agenda. Im Rahmen von »EU Green Deal« soll der neue Handelskommissar Phil Hogan außerdem dafür sorgen, dass künftige Handelsverträge ein Nachhaltigkeitskapitel über Klimaschutz, Arbeitsstandards und Umweltschutz enthalten.

Ein wichtiges Ziel der Abkommen bleibt, den weltweiten Handel einfacher und günstiger zu machen. Das kommt gerade bei kleinen und mittleren Unternehmen jedoch oft nicht an. Laut EU-Kommission verzichtete 2018 fast jedes dritte europäische Unternehmen darauf, die entstehenden Zollvorteile zu nutzen, und zahlte lieber den vollen Preis, den die WTO vorgibt. Gründe dafür sind mangelnde Information und die hohen bürokratischen Hürden.

Die Regeln sind oft komplex

Die Vielfalt an Ursprungsregeln und Nachweisen, die entscheidend für die zollrechtliche Behandlung sind, ist fast unüberschaubar. »Eine Harmonisierung der Ursprungsregeln über alle Handelsabkommen hinweg ist deshalb eine unserer Forderungen«, sagt IHK-Experte Lau. Bis das gelingt, soll ein Ursprungsrechner im Internet einen besseren Zugang zu den wichtigsten Informationen liefern und so auch kleineren Firmen die praktische Nutzung der Abkommen erleichtern

Weitere Informationen zum internationalen Handel unter:
www.ihk-muenchen. de/de/Themen/Freier-Handel
 

 

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