Digitalisierung | Betrieb + Praxis
Ideen-Booster und Kostenbremse

Die KI-Potenziale sind inzwischen enorm. Auch Kleinunternehmen und Soloselbstständige können durch sie effizienter werden.
Von Josef Stelzer, 9/2025
Künstliche Intelligenz ist im betrieblichen Alltag angekommen. Laut IHK-Digitalisierungsumfrage 2024 nutzt fast jedes 2. Unternehmen inzwischen KI-Systeme. Zudem planen weitere 35 Prozent, solche Lösungen in den nächsten 3 Jahren einzuführen. Die weitaus meisten KI-Nutzer setzen auf generative KI-Anwendungen wie beispielsweise ChatGPT.
„Die konkreten Einsatzmöglichkeiten von KI sind breit gefächert“, erläutert IHK-Referent Daniel Meyer. Sie kann E-Mails vorsortieren, Textentwürfe, Bilder oder Videos erstellen, verarbeiten oder optimieren, Termine koordinieren, Angebote vorbereiten und bei der Ideenfindung unterstützen. „Besonders hilfreich ist sie bei der Content-Erstellung für Website und Social Media“, sagt Meyer. „Mit generativer KI lassen sich in kürzester Zeit Texte, Bildideen oder komplette Postings entwickeln – ein echter Zeitgewinn für Selbstständige." Das sieht Dorothee von Krshiwoblozki, IHK-Referentin Selbstständige, genauso: „KI macht die Arbeit kleiner Betriebe schneller und effizienter. Für Soloselbstständige, die alles allein stemmen, ist sie ein entscheidender Hebel.“
Vielsprachige Helfer
Jonas Fartaczek, Geschäftsführer und Gründer der Agenturen complus media GmbH in Lauf und der complus recruiting GmbH in Edlin kann das bestätigen. Er setzt KI-Lösungen bereits seit mehreren Jahren ein. Und das mit großem Erfolg. „Wir produzieren damit Texte, Fotos und adaptieren Videos viel schneller und letztlich einfacher als zuvor“, betont der Agenturchef.
Besonders zu schätzen, weiß er zum Beispiel die Fremdsprachenkompetenz der KI: Werbeclips etwa, die er für seine Kunden für den Social-Media-Einsatz produziert, werden zum Teil binnen weniger Minuten in Spanisch, Italienisch oder Französisch übersetzt. Langwierige und kostspielige Übersetzungsarbeiten entfallen weitgehend. „Selbst Kleinunternehmen können ihr Geschäft schnell und kostengünstig internationalisieren, wenn sie in der jeweiligen Landessprache werben“, unterstreicht der Marketingprofi.
Sparringspartner beim Brainstorming
Doch auch diese Unterstützung durch die KI sagt ihm zu: „Marktanalysen etwa oder umfangreiche Recherchen, die manuell oftmals sehr zeitraubend sind, schafft die KI in wenigen Minuten.“ Zugleich eigne sie sich bestens als Brainstorming-Partner, etwa um Geschäftsideen zu entwickeln oder neue Wege für Neukundengewinnung und Kundenbindung zu entdecken. So hat ihm die KI zum Beispiel geholfen, seine Kunden-Workshops abwechslungsreicher und informativer zu gestalten. „Die Künstliche Intelligenz liefert uns schneller eine Basis, auf der wir dann weiterarbeiten können“, bringt Fartaczek den Nutzen auf den Punkt.
Spielerischer Einstieg
Sein Rat für den Einstieg: „Am besten ist es, spielerisch zu starten, die KI-Modelle einfach auszuprobieren, um so das Prompten zu üben.“ Er selbst hat vor 3 Jahren angefangen, mit der KI Weihnachtskarten zu gestalten und Gedichte zu schreiben. „So lernt man die Technologie und ihre betrieblichen Einsatzmöglichkeiten schnell kennen.“
IHK-Info: Künstliche Intelligenz
- Veranstaltung „KI Im Unternehmensalltag“ am 23. September 2025: Die Veranstaltungsreihe „Selbstständige stärken – Gemeinsam diskutieren, informieren, verändern“ nimmt an diesem Termin die Einsatzmöglichkeiten von KI gerade in kleinen Unternehmen und für Soloselbstständige unter die Lupe. Die Veranstaltungsreihe gestaltet die IHK gemeinsam mit dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschlands (VGSD). Weitere Informationen und Anmeldung auf der Website.
- AI ACT nun auch für Chat GPT & Co.: Seit August 2025 gilt der AI-Act auch für Künstliche-Intelligenz-Systeme mit allgemeinem Verwendungszweck, also für Sprachmodelle wie etwa ChatGPT, Copilot, Gemini, Claude oder Perplexity. Die Verordnung macht keine Ausnahmen für Kleinunternehmen oder Soloselbständige, sondern verpflichtet sie unter anderem, für ausreichende KI-Kompetenzen zu sorgen. Dazu gehören rechtliche und ethische Vorgaben, anwendungsspezifische Kenntnisse sowie technisches Grundverständnis. Entsprechende Schulungsunterlagen etwa oder die Teilnahme an einschlägigen Webinaren reichen aus. Die IHK informiert zum AI Act:
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