Wertvolle Hilfe

Immer mehr Firmen unterstützen Arbeitskräfte aus dem Ausland im Verfahren zur Anerkennung ihrer Berufsqualifikation. Wie es funktioniert, zeigt das Unternehmen Benes.
Von Sabine Hölper, IHK-Magazin 04/2023
Seit mehr als 25 Jahren ist die Benes Kabelverlegung GmbH auf dem Gebiet der Gewerbe- und Industrieverkabelung tätig. Der Gründer und Geschäftsführer Benes Ljaic beschäftigt zwischen acht und 15 Mitarbeiter. Doch neue Mitarbeiter zu finden, wird zunehmend schwieriger. Allein aus dem Inland kann Ljaic den Bedarf an Fachkräften längst nicht mehr decken. Also rekrutiert der Elektriker, dessen Eltern Ende der 1960er-Jahre als Gastarbeiter aus Montenegro nach Deutschland kamen, vor allem in den Balkanstaaten – mit einigem Erfolg.
Eine Fachkraft, die aus dem Ausland nach Deutschland einreisen will, muss jedoch in der Regel das Anerkennungsverfahren durchlaufen. Dabei wird geprüft, ob und in welchem Umfang ihre ausländische Berufsqualifikation mit der deutschen vergleichbar ist. Dies gilt insbesondere für Menschen aus Drittstaaten, wozu die meisten Länder des Balkans zählen.
Persönlicher Einsatz des Chefs
Da sich die Jobinteressenten aber häufig schwertun, das Anerkennungsverfahren allein zu beantragen, hilft Ljaic ihnen dabei. Ebenso unterstützt er beim Visumverfahren. „Wenn ein Bewerber überzeugt, muss man bereit sein, sich Mühe zu machen", sagt der Unternehmer. Am Ende zahle sich der Aufwand schließlich aus. „Man stellt gute Mitarbeiter ein – und die sind nun mal die Säule einer Firma."
Was für Benes Kabelverlegung gilt, gilt für viele Unternehmen: Wer offen dafür ist, Fachkräfte im Ausland zu rekrutieren, beugt dem Fachkräftemangel vor. Dabei lohnt es sich, die Kandidaten beim Anerkennungsverfahren zu unterstützen. Denn es wäre fatal, wenn ein aussichtsreicher Bewerber nur deshalb nicht im Betrieb anfangen würde, weil er mit den Formularen überfordert ist. Außerdem: „Durch die Unterstützung steigt die Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt und die Wertschätzung seitens der Mitarbeiter", sagt Viktoriia Shuliak, Fachreferentin Berufsanerkennung bei der IHK für München und Oberbayern.
Geehrt mit Siegel „Wir fördern Anerkennung"
Ljaic hat für sein großes Engagement kürzlich das Siegel „Wir fördern Anerkennung" erhalten. Vergeben wird es vom Projekt „Unternehmen Berufsanerkennung" (UBA) (siehe Kasten unten) für Firmen, die auf herausragende Weise Beschäftigte im Verfahren der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse unterstützt haben. UBA wurde von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) initiiert und will eine erfolgreiche Fachkräfteeinwanderung stärken.
IHK berät Unternehmen
Beim Anerkennungsverfahren stehen die IHKs ihren Mitgliedsunternehmen beratend zur Seite (siehe Kasten unten). Das Prinzip der Berufsanerkennung ist einfach: Sie bietet Unternehmen ein offizielles und rechtssicheres Verfahren, das bescheinigt, wie groß die Übereinstimmung der ausländischen Qualifikation mit dem vergleichbaren deutschen Abschluss ausfällt. Am Ende des Verfahrens steht der Anerkennungsbescheid, der die Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens übersichtlich und in deutscher Sprache darstellt.
Von Gleichwertigkeit bis Nachqualifizierung
Das Ergebnis kann die „volle Gleichwertigkeit" sein. Das heißt, es bestehen keine Unterschiede zum deutschen Referenzberuf. Bei der „teilweisen Gleichwertigkeit" wurden wesentliche Unterschiede festgestellt. Diese können in einer „Anpassungsqualifizierung" ausgeglichen werden. „Die Anerkennung ist somit ein Instrument, um zuverlässig einzuschätzen, welche Qualifikationen mit dem ausländischen Berufsabschluss verbunden sind und an welchen Stellen Bewerber beziehungsweise Mitarbeiter möglicherweise eine Nachqualifizierung benötigen", sagt IHK-Expertin Shuliak.
Die Berufsanerkennung basiert auf dem 2012 in Kraft getretenen Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG). Auch Personen, die bereits in einem deutschen Betrieb arbeiten, können seither ihren ausländischen Berufsabschluss mit einem deutschen Referenzberuf vergleichen und anerkennen lassen. Das ist sowohl für Mitarbeiter als auch für Unternehmen von Vorteil.
Braucht Zeit: Unterlagen beschaffen
Das Verfahren kann sich, so Ljaic, jedoch über Monate hinziehen. Denn die Unterlagen müssen vollständig sein, was bei der recht langen Liste Zeit erfordert. Ferner müssen das ausländische Abschlusszeugnis inklusive Fächerliste sowie Nachweise über Berufserfahrungen und Befähigungen von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Übersetzer übersetzt werden. Dennoch ist nicht jede Übersetzung perfekt, was einen Vergleich mit dem deutschen Referenzberuf erschwert.
Vor allem aber sehen ausländische Zeugnisse nicht immer wie deutsche aus. „Die Normen und Standards weichen zum Teil stark von unseren ab", sagt Ljaic. „Manchmal wurde etwas mit der Hand hineingeschrieben." Die Folge: „Die Unterlagen gehen mitunter mehrmals hin und her." Das müsse man akzeptieren, meint der Unternehmer. Denn am Ende zähle das Ergebnis: Der Betrieb kann einen neuen Mitarbeiter willkommen heißen.
IHK-Service: Berufsanerkennung
IHK-Mitarbeitende beraten Antragsteller und unterstützende Unternehmer kostenlos zur Berufsanerkennung. Sie legen gemeinsam mit dem Antragsteller den deutschen Referenzberuf fest und helfen beim Ausfüllen des Antrags und der Zusammenstellung der Unterlagen.
Die IHK informiert ebenfalls zu einer möglichen finanziellen Förderung des kostenpflichtigen Anerkennungsverfahrens. Zum Beratungsgespräch sollten Antragsteller sämtliche Abschlusszeugnisse aus dem jeweiligen Land, Nachweise über bereits gesammelte Berufserfahrungen sowie Nachweise und Zeugnisse über weitere Qualifikationen mitbringen.
- Die IHK-Website bietet weitere Informationen zum Anerkennungsverfahren und zur antragsbegleitenden Beratung, zahlreiche Tipps zur Rekrutierung im Ausland sowie Hinweise zur Einreise und Beschäftigung von internationalen Fachkräften aus Drittstaaten.
- Die DIHK Service GmbH informiert unter dem Titel Projekt Unternehmen Berufsanerkennung ebenfalls zur Rekrutierung ausländischer Fachkräfte und zur Berufsanerkennung und vergibt das Siegel »Wir fördern Anerkennung«.