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Ukraine-Geflüchtete: neuer Check für Qualifikationen


Viele Geflüchtete aus der Ukraine sind gut ausgebildet. Der Erstberatungs-Check erleichtert ihnen den beruflichen Einstieg und unterstützt Unternehmen dabei, berufliche Qualifikationen besser einzuschätzen.

MECHTHILDE GRUBER, Ausgabe 09/2022

Geflüchtete Menschen aus der Ukraine haben sich in Deutschland nicht nur in Sicherheit gebracht, sondern wollen hier auch schnellstmöglich arbeiten. Die Option dazu haben sie. Denn mit ihrem Aufenthaltstitel nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz erhalten sie gleichzeitig eine Arbeitserlaubnis. Diese ermöglicht es ihnen, in nichtreglementierten Berufen – die IHK-Berufe gehören dazu – auch ohne Berufsanerkennungsverfahren sofort zu arbeiten.

 Vermehrt Anfragen von Unternehmen

Oftmals ist es aber für Arbeitgeber, Arbeitsagenturen und Jobcenter schwierig, die Qualifikationen von ukrainischen Bewerbern einer Stellenanforderung hierzulande zuzuordnen, sagt Viktoriia Shuliak, Fachreferentin Berufsanerkennung bei der IHK für München und Oberbayern: »Wir haben vermehrt Anfragen von Unternehmen, die ukrainische Fachkräfte gern einstellen möchten, aber deren Qualifikationen nicht richtig einschätzen können.«

Vereinfachter Erstberatungs-Check

Ein Berufsanerkennungsverfahren ist kostenpflichtig und dauert bei vollständigen Unterlagen circa vier Monate. Um die Integration zu vereinfachen, hat der DIHK für ukrainische Geflüchtete eine neue Serviceleistung entwickelt, den Erstberatungs-Check: In einem kostenlosen Beratungsgespräch der IHK wird gemeinsam mit den Geflüchteten festgelegt, welcher IHK-Referenzberuf mit der ukrainischen Qualifikation vergleichbar ist, welche Abschlüsse, Berufserfahrungen und auch Sprachkompetenzen vorhanden sind.

Ergänzt Bewerbungsunterlagen

Das Ergebnis wird anschließend in dem Formular »Check der ausländischen Berufsqualifikationen – Ergebnis der Erstberatung« festgehalten. Dieser Erst-Check sei zwar kein offizielles Dokument, sagt IHK-Expertin Shuliak. »Er kann aber die Bewerbungsunterlagen ergänzen und den ukrainischen Fachkräften dabei helfen, rascher ein passendes Unternehmen zu finden.«

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, kann in einem nächsten Schritt auch der Antrag auf Berufsanerkennung bei der IHK-FORSA gestellt werden.

Vorteile für beide Seiten

Der Erstberatungs-Check ist ein schneller und unkomplizierter Service, von dem beide Seiten profitieren, Geflüchtete wie Unternehmen. Er unterstützt potenzielle Arbeitgeber effektiv beim Einstellungsprozess. Die Firmen erhalten Klarheit über die Qualifikationen der Bewerber, in welchen Berufen sie ausgebildet wurden und welche beruflichen Erfahrungen sie mitbringen. »Firmen können damit leichter die passenden Fachkräfte für ihre freien Stellen finden«, sagt Shuliak.

Speziell für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Erstberatung ist ein spezielles Angebot nur für Geflüchtete aus der Ukraine, die einen Aufenthaltstitel oder eine Fiktionsbescheinigung nach Paragraf 24 Aufenthaltsgesetz haben. Die IHK für München und Oberbayern ist dabei für die IHK-Berufe zuständig und bietet die Beratungsgespräche auf Deutsch, Ukrainisch, Russisch oder Englisch an. Sie finden vor Ort oder digital statt. Ein Termin kann telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden.

Webinare geplant

Grundsätzlich erforderlich sind Unterlagen wie Personalausweis, Lebenslauf, Abschlusszeugnis, Arbeitsbuch und sonstige Befähigungsnachweise. »Bewerber sollten uns aber auch kontaktieren, wenn ihre Unterlagen nicht vollständig sind oder fehlen«, betont Shuliak. Zusätzliche Information über den Erst-Check werden Webinare liefern, die für Geflüchtete auf Ukrainisch und für Unternehmen auf Deutsch geplant sind.

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