Ein jeder Job hat seine Zeit
Saisonarbeitskräfte sind weiter gefragt. Der Aufwand bei Suche und Unterbringung steigt – und es gibt auch rechtlich einiges zu beachten.
Von Ulrich Pfaffenberger, 2/2025
Der Bedarf an saisonalen Arbeitskräften für bestimmte Wirtschaftszweige bleibt hoch. Bei Obsthöfen und Spargelbauern zum Beispiel ist zur Erntezeit jede verfügbare helfende Hand gefragt. Beim Oktoberfest sind Kräfte für den Service in den Zelten gesucht und im Frühjahr in den Gaststätten und Biergärten, wenn die Außengastronomie öffnet. Aber auch im Tourismus und in der Freizeitwirtschaft gibt es oft Jobs für nur einige Monate. Dann suchen die Betriebe nach Personal, das sich auf Zeit beschäftigen lässt.
Antonia Asenstorfer, Geschäftsführerin Braunneck- und Wallbergbahnen sowie Alpenbahnen Spitzingsee, kennt die Situation aus langjähriger Erfahrung. „In der Hochsaison erweitern wir unseren Personalbestand nach Bedarf – vom Minijobber bis zur Vollzeitkraft ist dabei das ganze Spektrum vertreten.“ Beim Recruiting bewegt sich die Unternehmerin auf traditionellen Wegen. „Wir suchen mit lokalen Ausschreibungen, online und über Aushänge; besonders setzen wir auf persönliche Empfehlungen, denn jeder kennt jemanden.“ Bisher hat sich ihr System bewährt, „aber die Hürden wachsen“.
Arbeitgeber als Vermieter
Gerade in den Urlaubsregionen sei es oft schwer, ausreichend Unterkünfte zu finden, in denen das zusätzliche Personal zu vertretbaren Kosten untergebracht werden kann. Asenstorfer: „Wir haben auch schon Wohnungen angemietet. Dafür können wir den Arbeitskräften an freien Tagen die kostenlose Nutzung unserer Einrichtungen anbieten, das ist für viele ein Argument zum Ausgleich für die Wochenendarbeit.“
Kritisch bewertet sie, dass die erlaubte Stundenzahl für Saisonkräfte pro Arbeitstag strikt begrenzt ist. Hilfreich für Unternehmen in ihrer und vergleichbarer Lage wäre eine flexiblere Regelung der Arbeitszeiten. „Dann könnten wir besser auf kurzfristige Ausfälle reagieren.“
Bewerbersuche über alle Kanäle
Auch Michael Maier, Geschäftsführer Top On Mountain und Top On Snow Sudelfeld, findet seine Saisonkräfte vor allem durch persönliche Nachfrage in der Region sowie per Empfehlung überregional. Anzeigen in Print und Digital, gerade auf Social Media, sind nach seiner Erfahrung „inzwischen auch unverzichtbar“.
Wenn die passenden Leute gefunden sind, stellt sich auch ihm stets die Frage nach der Unterbringung. „Am besten eigen sich nach unserer Erfahrung Ferienwohnungen, damit die Mitarbeitenden, die oft aus dem Ausland stammen, ihre landestypische und religiöse Kost selbst zubereiten können. Das Essen in Gasthäusern, in denen es nur Zimmer als Unterbringung gibt, ist eine Alternative, die aber nicht für alle geeignet ist.“
Zusätzlich achtet der Unternehmer auf eine maximale Zahl von Mitarbeitenden pro Ferienwohnung und Zimmer, „wobei die Herausforderung darin besteht, solche Unterkünfte zu einigermaßen guten Preisen zu finden“. Manch anderer, aufs Thema angesprochen, schweigt daher lieber zu diesem Aspekt, um nicht die Preise nach oben zu treiben.
Normal – und doch besonders
Was die rechtliche Seite betrifft, kann Maier nur empfehlen, genaue persönliche Daten und Dokumente zu erfassen – „inklusive der Arbeitsgenehmigung“. Bei Saisonarbeitern, die nicht aus der EU, Schweiz, Lichtenstein, Norwegen oder Island kommen, fällt die Dauer der Arbeitsgenehmigung recht unterschiedlich aus, erläutert Franziska Edlin. Die Juristin befasst sich bei der IHK München und Oberbayern mit Arbeitsrecht.
„Vom Grundsatz her sind Saisonarbeitskräfte wie normale Angestellte zu behandeln – mit allen damit verbundenen Pflichten und Aufgaben“, sagt sie und verweist beispielhaft auf Lohnfortzahlung und Urlaub. Ein anderer Punkt: Wenn ausländische saisonale Kräfte in ihrem Heimatland ansonsten einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit nachgehen oder dort als Selbstständige tätig sind, ist die sogenannte A1-Bescheinigung nötig.
Hochzeiten überbrücken
Auch die Definition, welche Personen als Saisonarbeitskräfte gelten, ist eindeutig: „Die Beschäftigten sind zeitlich auf mehrere Monate befristet vorübergehend in Deutschland beschäftigt, sie decken mit der Tätigkeit einen jahreszeitlich bedingten, jährlich wiederkehrenden erhöhten Arbeitskräftebedarf des Arbeitgebers ab“, so Edlin.
IHK-Info: Saisonarbeitskräfte
Hilfreiche Links, die im täglichen Betrieb weiterhelfen, wenn Firmen Saisonkräfte beschäftigen wollen, gibt es bei den Krankenkassen sowie der Bundesagentur für Arbeit und der Deutschen Rentenversicherung