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Vorsprung durch Qualität

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Leckereien aus dem Ausland – in Deutschland nicht ohne weiteres zu verkaufen

Gegessen wird immer – auch in der Pandemie. Viele Unternehmer entwickeln neue Geschäftskonzepte mit internationalen Foodprodukten. Dabei müssen sie allerdings zahlreiche Vorschriften beachten.

Stefan Bottler, Ausgabe 09/2021

Geröstete Pistazien und Baklava-Desserts aus der Türkei, außerdem Kaffee, Tee und Gewürze aus Übersee: Das Anfang 2021 gegründete Handelshaus Orient Taste GbR in Unterschleißheim verkauft ausschließlich Lebensmittel aus fernen Märkten. Pistazien und Baklava werden direkt aus der Ursprungsregion in Anatolien bezogen. Regelmäßig überprüft das Lebensmittelamt Stichproben der importierten Produkte. »Bei der Qualität lassen die Gesetze keine Kompromisse zu«, berichtet Gründer und Geschäftsführer Nawid Rahim (36). Als einmal ein Geschäftspartner ein wichtiges Zertifikat vergessen hatte, musste der Kaufmann die komplette Lieferung auf eigene Kosten vernichten.

Über solche Erfahrungen wundert sich Friedhelm Forge, IHK-Experte für Produkt- und Lebensmittelsicherheit, nicht. »Wer Lebensmittel herstellen und vertreiben will, muss bis hin zum Verbraucher- und Seuchenschutz zahlreiche Rechtsbestimmungen beachten.« Seit Ausbruch der Coronakrise sprechen viele Existenzgründer und Jungunternehmer bei Forge vor. Sie wollen mit der Verarbeitung und dem Verkauf von internationalen Lebensmitteln neue Geschäftsfelder erschließen und sehen in wenig bekannten Produkten und Gerichten eine Marktnische.

Hohe Einfuhrhürden

Können Firmen solche Lebensmittel beziehungsweise Zutaten nicht über den Großhandel beziehen, müssen sie diese selbst importieren – und stoßen dabei auf hohe Einfuhrhürden. »Der Gesetzgeber behandelt solche Lebensmittelhändler wie Hersteller«, sagt Forge. »Sie haben sicherzustellen, dass die vertriebenen Produkte auch wirklich verzehrfähig sind.« Regelmäßig müssen die Importeure Qualität, Kennzeichnung, Gewicht und Verpackung der Ware kontrollieren und auf Besuche der Lebensmittelüberwachung vorbereitet sein. Beim ersten Ortstermin interessiert sich die Behörde auch für die Räumlichkeiten des Unternehmens und fragt nach dem Hygienekonzept. Der Gesetzgeber schreibt ein solches Konzept auf Basis der internationalen Hazard Analysis and Critical Controll Points (HACCP) vor. Unternehmer müssen nachweisen, dass sie für Wareneingang, Lagerung, Zubereitung und Verkauf alle vorgeschriebenen Normen und Grenzwerte vor allem für Temperaturführung und Produkthygiene einhalten.

Die Verantwortung beschränkt sich nicht auf den Standort. »Wer online verkauft, sollte ausschließlich mit zertifizierten Zustelldiensten zusammenarbeiten«, ergänzt IHK-Experte Forge. Die großen Paketdienste und Stückgutnetzwerke haben bereits vor Jahren HACCP-Konzepte entwickelt.

Neuer Allergiehinweis zum Mehlwurm

Beim Import von »novel foods« oder »neuartigen Lebensmitteln« kommen außerdem nationale und internationale Behörden ins Spiel. Werden bestimmte Food-Artikel bislang weder in Deutschland noch in anderen EU-Ländern vertrieben, muss die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) in Parma erst eine Zulassung erteilen. Jüngstes Beispiel: der gelbe Mehlwurm. Im Mai gab die EFSA dieses Insekt, dessen Larve als Snack oder Produktzutat verzehrt werden kann, für den europäischen Markt frei. In Deutschland darf der Mehlwurm nur mit einem Allergiehinweis vertrieben werden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) bestand darauf.

Regelmäßig stoppt der Zoll überdies Lebensmittelsendungen, weil Schimmelpilzgifte, Pestizidrückstände oder sonstige Schadstoffe und Schädlinge den Inhalt ungenießbar machen. So kamen zuletzt viele Sesamprodukte wegen Ethylenoxidspuren nicht über die Grenze. Der krebserregende Stoff ist 1981 in Deutschland und 1990 in der EU verboten worden. Andere Lebensmittel durften wegen bakterieller Verunreinigungen, genetischer Veränderungen, der Herkunft aus Katastrophengebieten oder mangelhafter Kennzeichnung beziehungsweise fehlender Originaletiketten nicht importiert werden.

Essenzielle Schulungen für angehende Unternehmer

Diese Themen sind Gegenstand von Schulungen über Hygiene und Infektionsschutz, die jeder angehende Unternehmer in dieser Branche besuchen muss. In den Veranstaltungen geht es auch um Vorschriften für Küchen-, Kühl- und Lagerräume, vor allem für Frische- und Kühlprodukte schreibt der Gesetzgeber feste Temperaturzonen vor. Wer seinen Betrieb in professionell genutzten Räumen aufnehmen kann, ist da im Vorteil – so wie Hannes Schramm (33). Der Gründer der Genussmanufaktur in Sauerlach bei München stellt Aufstriche, Chutneys und Soßen am Standort seines früheren Arbeitgebers aus der Feinkostbranche her. Weil die Behörden die Betriebsräume bereits kannten, konnte er mitten in der Coronakrise schnell durchstarten und große Lebensmittelmärkte als Kunden gewinnen. »Ich habe jetzt auch am Standort ein Einzelhandelsgeschäft eröffnet«, freut sich der ausgebildete Lebensmitteltechnologe.

Solche Beispiele zeigen nach Ansicht von IHK-Experte Forge, dass die strengen Bestimmungen des Gesetzgebers jungen Unternehmen auch Chancen eröffnen. »Sie können so die Hochwertigkeit ihrer Produkte unter Beweis stellen«, sagt der Experte. Mit diesem Konzept arbeitet Orient Taste. Auf der Website erfahren Nutzer, dass alle Artikel »regelmäßig strengen Kontrollen« unterzogen werden. »Die Auflagen helfen bei der Positionierung als Premiumanbieter«, bestätigt Gründer Rahim. Er untermauert diesen Anspruch mit der Produktherkunft. Ausschließlich Pistazien und Baklava aus Antep werden verkauft. Die südtürkische Provinz gilt als Hochburg hervorragender Lebensmittelprodukte aller Art.

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