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Übergaben sind beim Jobsharing das A und O und müssen besonders gut organisiert sein

Es spricht viel für Jobsharing: Teilen sich zwei Teilzeitkräfte eine Stelle, entstehen sowohl für die Beschäftigten als auch für das Unternehmen einige Vorteile.

Von Sabine Hölper, 09/2024

Firmen setzen immer mehr auf Vielfalt. Sie profitieren davon, werden innovativer und zukunftsfähiger. Gerade in sehr kleinen Unternehmen mit nur wenigen Beschäftigten kann Vielfalt auch durch Jobsharing gefördert werden. Denn wenn sich zwei Beschäftigte eine Stelle teilen, ist automatisch mehr Diversity im Betrieb: Die beiden Mitarbeiter bringen unterschiedliche Erfahrungen mit, sie sind womöglich unterschiedlich alt, haben verschiedene Geschlechter oder stammen aus unterschiedlichen Kulturen. All das bereichert das Unternehmen.

Die Kombination unterschiedlicher Stärken ist aber nur einer von mehreren Vorteilen des Jobsharings. „Unternehmen können sich durch das Anbieten von Arbeitsplatzteilung zudem auch Arbeitskräfte sichern, Fluktuation entgegenwirken“, sagt Tobias König, Referent Fachkräfte, New Work bei der IHK für München und Oberbayern. „Schließlich möchten viele Menschen in manchen Phasen ihres Lebens, etwa wenn sie Kinder oder Eltern betreuen, ihre Arbeitszeit reduzieren.“

Für Unternehmen ist Jobsharing hier eine pragmatische Lösung. „Im Gegensatz zur einfachen Teilzeitlösung ist die Stelle vollumfänglich besetzt, es wird die volle Stundenleistung erbracht. Es steht über die ganze Wochenarbeitszeit hinweg immer eine Ansprechperson zur Verfügung, Vertretung bei Abwesenheiten ist leichter“, sagt König. „Die Mitarbeitenden profitieren nicht nur durch eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. Sie können sich im Tandem inhaltlich und persönlich weiterentwickeln, Verantwortung teilen, gelten als zufriedener und motivierter.“

Vertrauen ist elementar

Ein paar Punkte sind allerdings zu beachten, damit Jobsharing ohne Reibungsverluste funktioniert. Basis ist ein gemeinsames Verständnis von Arbeit und/oder Führung. Zudem ist eine regelmäßige und strukturierte Kommunikation zwischen den Tandempartnern wichtig. Beide müssen über alle wichtigen Entwicklungen auf dem Laufenden sein.

Alfred Quenzler, Professor für Internationales Personal- und Organisationsmanagement an der Technischen Hochschule Ingolstadt betont: „Jobsharing funktioniert nur dann, wenn auch die Übergaben von einem auf den anderen gut laufen. Außerdem muss es menschlich passen.“ Anderenfalls käme es schnell zu Zwist oder Manipulationen. Der eine Mitarbeiter könne Fehler auf den anderen schieben oder umgekehrt Erfolge des anderen für sich in Anspruch nehmen. „Teamfähigkeit, Offenheit, gemeinsame Ziele und vor allem gegenseitiges Vertrauen sind entscheidend beim Jobsharing“, unterstreicht König. Werden diese Punkte beherzigt, leisten die Jobsharer oft besonders gute Arbeit. „Eins plus eins macht mehr als zwei.“

Rechtlich unproblematisch

Rechtlich geregelt ist Jobsharing in § 13 des Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Danach können Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass sich mehrere Arbeitnehmer eine Arbeitsstelle teilen. Frauke Kamp, IHK-Referentin für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, erläutert: „Die Arbeitszeit muss nicht zu gleichen Teilen, sondern kann auch in unterschiedlichen Anteilen auf zwei oder mehrere Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Im Rahmen der betrieblichen Notwendigkeiten können sich die Arbeitnehmer ihre im Vertrag festgelegten Arbeitszeiten eigenverantwortlich einteilen.  

Vertraglich kann festgelegt werden, dass bei Vorliegen dringender betrieblicher Gründe eine Pflicht zur Vertretung besteht, soweit dies im Einzelfall zumutbar ist. Fehlt eine solche Regelung, können sich die anderen Arbeitnehmer für den Einzelfall zur Vertretung verpflichten. Ebenso ist geregelt, dass der Arbeitgeber bei Ausscheiden eines Arbeitnehmers aus dem Jobsharing den im Unternehmen bleibenden Arbeitnehmer deshalb nicht kündigen darf.

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