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Arbeitskräfte-Zuwanderung: Vorteile und Hürden

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Visum beantragen – Terminvergabe als Geduldsprobe

Die Westbalkanregelung wurde vor einem Jahr verlängert. Doch noch immer bremsen bürokratische Hindernisse die einfache Zuwanderung von Arbeitskräften aus. Wo es weiterhin hakt.

Sabine Hölper, Ausgabe 01/2022

Anfang 2017 wollte Sonja Ziegltrum-Teubner (52), Geschäftsführerin der Bayerischen Blumen Zentrale GmbH, eine Mitarbeiterin aus Serbien einstellen. Bis heute hat die Beschäftigte jedoch nur knapp drei Monate lang in dem Blumen- und Floristik-Großhandel gearbeitet. Der Hauptgrund dafür: bürokratische Hürden.

Zweimal versuchte die Serbin, zeitnah einen Termin zur Beantragung eines Visums bei der Botschaft in Belgrad zu bekommen. Einmal dauerte es zehn Monate, beim nächsten Mal gab die Frau nach einem Jahr Wartezeit auf. Ziegltrum-Teubner: »Es ist nicht zu fassen, dass die Einstellung an solchen Problemen scheitert beziehungsweise nur extrem zeitverzögert möglich ist. Wenn man eine Arbeitskraft benötigt, dann doch nicht in einem Jahr oder noch später, sondern sofort.«

Der bayerische Mittelstand sucht dringend nach Mitarbeitern. Längst kann er den Bedarf nicht mehr nur aus heimischen Bewerbern decken. Um die Einstellung von Mitarbeitern aus Ländern außerhalb der EU zu vereinfachen, wurde 2016 die sogenannte Westbalkanregelung eingeführt. Sie ist eine Ausnahme vom Grundprinzip des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, das nur Erwerbszuwanderung in qualifizierte Tätigkeiten erlaubt. Das heißt: Staatsangehörige aus Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien sollten auch dann eine Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit zur Ausübung einer Beschäftigung in Deutschland erhalten, wenn sie keine Berufsqualifizierung besitzen. Diese Regelung war zunächst bis Ende Dezember 2020 befristet und wurde anschließend bis zum 31. Dezember 2023 verlängert.

Auf 25.000 Arbeitskräfte begrenzt

»Sowohl die Einführung als auch die Verlängerung der Westbalkanregelung ist begrüßenswert«, sagt Elfriede Kerschl, Referatsleiterin für Fachkräfte bei der IHK für München und Oberbayern. Die Arbeitgeber hatten die Regelung innerhalb der ersten drei Jahre »intensiv genutzt«, so die Bundesagentur für Arbeit. Auch Referatsleiter Johannes Mayer vom Kreisverwaltungsreferat der Landeshauptstadt München bestätigt, dass die Regelung »von Münchner Firmen gern genutzt wird, um Arbeitskräfte zu gewinnen«. Allerdings wurde im Zuge der Verlängerung die Zahl der Zustimmungen – sie sind Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme – in der Beschäftigtenverordnung auf deutschlandweit 25.000 pro Kalenderjahr begrenzt.

Mehr Bewerber als Visa

Oberbayerische Arbeitgeber berichten zudem von ähnlichen Problemen: Potenzielle Arbeitnehmer bekommen keinen zeitnahen Termin zur Beantragung eines Visums. Da sie dieses, neben einem Arbeitsvertrag, brauchen, um in Deutschland arbeiten zu können, wird ihnen die Aufnahme der Tätigkeit, zumindest innerhalb weniger Wochen oder Monate, faktisch verwehrt.

Das Auswärtige Amt bestätigt dies: »Die Nachfrage nach Terminen zur Visabeantragung nach Paragraf 26 Absatz 2 BeschV (sog. Westbalkanregelung) übersteigt die Anzahl der zur Verfügung stehenden Termine.« Wie groß der Nachfrageüberhang ist, kann das Auswärtige Amt nicht beziffern, da die Terminlisten bisher schnell geschlossen wurden. Offenbar ist der Nachfragerückstau aber sehr hoch. So schrieb die deutsche Botschaft Sarajewo im Oktober auf ihrer Website, dass »die Termin-Warteliste für November und Dezember 2021 geschlossen ist. Die Warteliste für Januar 2022 wird Anfang Dezember 2021 geöffnet.«

 38.000 mal »make it in Germany«

Eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) zeigt das Missverhältnis: Zwischen Januar 2021 und Ende Oktober 2021 besuchten fast 38.000 Personen aus dem Westbalkan die Website »make it in Germany«, die über die Arbeitseinreise nach Deutschland informiert. Dabei sind aus technischen Gründen nicht einmal die Klickzahlen aus dem Kosovo enthalten. Würden diese berücksichtigt, so Michaelle Nintcheu vom IW, »kämen wir auf noch höhere Zahlen«. Das Interesse ist also größer als die Kapazitäten.

Altersgrenze als Fallstrick

Problematisch ist ebenfalls ein Passus zu Arbeitnehmern, die älter als 45 Jahre sind. Der Arbeitgeber muss in diesen Fällen nachweisen, dass er nicht nur einen angemessenen Lohn während der Beschäftigung zahlt, sondern dass auch eine angemessene Altersversorgung garantiert ist. Josef Ettenhuber (54) aus Glonn, Geschäftsführer der Busreisen Ettenhuber GmbH, wurde diese Regelung schon mehrfach zum Verhängnis. Weil er das geforderte Grundgehalt von 3.900 Euro brutto nicht bezahlen kann, kann er Bewerber, die älter als 45 Jahre sind, nicht einstellen. Die Crux dabei: »Busfahrer sind im Schnitt 54. Somit trifft uns diese Regelung häufig und hart«, sagt er.

Jüngere Busfahrer seien aber nicht nur rar, sondern auch weniger geeignet. Denn wer seinen Führerschein nach 2008 gemacht hat, gilt als nicht ausreichend qualifiziert. »Er müsste, in Deutschland angekommen, 140 Stunden aufholen«, sagt der Busunternehmer.

Weitere Vereinfachungen angekündigt

Die grundsätzlichen Vorgaben, sei es die Altersregelung oder das Kontingent, sollen zunächst nicht geändert werden. Immerhin sind Termine seit 1. Dezember 2021 einfacher zu vereinbaren: Für Visatermine ab 2022 wird die Registrierungsliste nicht mehr geschlossen, sobald eine bestimmte Zahl an Registrierungen erreicht ist, sondern bleibt pro Monat gut zwei Wochen offen. Anschließend wird per Losverfahren unter allen Registrierten bestimmt, wer im darauffolgenden Monat einen Antragstermin erhält. Im aktuellen Koalitionsvertrag sind weitere Vereinfachungen und Beschleunigungen des Verfahrens angekündigt.

Zudem soll die zeitliche Befristung der Westbalkanregelung aufgehoben werden. »Das wäre ein wichtiger Schritt für mehr Zuwanderung von Arbeitskräften nach Deutschland«, sagt Kerschl.

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