Klimaschutz | Betrieb + Praxis
Geld für den Klimaschutz

Mittelständler, die Energie und natürliche Ressourcen einsparen wollen, erhalten Unterstützung vom Staat. Die LfA Förderbank Bayern und die bundeseigene KfW helfen mit zinsgünstigen Krediten und Zuschüssen.
GÜNTER HEISMANN, Ausgabe 09/2022
Die ARS Starkholzplatten GmbH ist ein Musterbeispiel dafür, wie innovativ Mittelständler sein können. Das Unternehmen produziert energieeffiziente Holzplatten, die für den Bau von Wohnhäusern und Garagen ebenso verwendet werden wie für Hotel- und Bürogebäude. Dank eines ausgeklügelten, von Firmengründer Andreas Reßle entwickelten Systems von Luftkammern bieten die Platten besonders gute Dämmeigenschaften. Pro Jahr beliefert das Unternehmen aus Peiting im Landkreis Weilheim-Schongau rund 150 Neubauten, die ganz oder teilweise aus Holz errichtet werden. Die Firma beschäftigt 90 Mitarbeiter und erzielt einen jährlichen Umsatz von 15 Millionen Euro.
Holz aus heimischer Forstwirtschaft
Das Holz, das ARS verarbeitet, stammt ausschließlich von Fichten, Tannen und Douglasien, die in den Wäldern der unmittelbaren Umgebung eingeschlagen werden. »Seit vier Jahren stehen wir dafür, unser Holz aus heimischer Forstwirtschaft zu beziehen, also in einem Umkreis von maximal 50 Kilometern. Außerdem forsten wir in unserer Region das auf, was wir verbrauchen«, sagt Reßle.
Stromerzeugung möglichst autark
Hohe ökologische Ansprüche stellt der Firmeninhaber auch an die Energieversorgung sowie die Wirtschaftlichkeit im eigenen Sägewerk. Die Bandsäge für große Rundstämme läuft zum Beispiel nicht mit einem Dieselmotor, sondern mit einem Elektroantrieb. Den Strom, den ARS verbraucht, erzeugt das Unternehmen zu einem Großteil selbst, beispielsweise mithilfe von Photovoltaikanlagen auf dem Betriebsgelände. Hackschnitzel und andere Holzabfälle aus der Produktion werden mit einem Elektroschredder für das eigene Biomassekraftwerk umweltfreundlich in Energie verwandelt.
LED-Lampen sparen 60 Prozent Strom
Überdies ersetzte das Unternehmen im Werk Roßhaupten die konventionelle Beleuchtung durch LED-Lampen. »Die sparen nicht nur 60 Prozent Strom, sondern bringen auch besseres Licht«, so Reßle. Finanziert hat ARS die Umstellung auf klimafreundliche Energietechnologien mit einem Energiekredit Gebäude der LfA Förderbank Bayern.
Förderprogramme der LfA für ökologische Transformation
Das Darlehen, das die Firma ARS erhielt, ist Teil des breit gefächerten Programms, mit dem die LfA die ökologische Transformation des bayerischen Mittelstands unterstützt. Neben dem Energiekredit Gebäude gehören zu dem Paket unter anderem der Energiekredit und der Energiekredit Plus. Mit den beiden Angeboten fördert die LfA die Anschaffung von Maschinen und Anlagen, mit denen ein Betrieb den Energieverbrauch deutlich senken kann. Dies sind etwa Elektromotoren, Pumpen oder Kompressoren. Gefördert werden aber auch komplexe Produktionsanlagen.
»Der Unterschied zwischen diesen beiden Programmen besteht im Wesentlichen in den erforderlichen Verbesserungen«, erläutert Claudia Hörner, Leiterin der Abteilung Förderkredite bei der LfA. Beim Energiekredit muss der Energieverbrauch um mindestens zehn Prozent niedriger sein. Voraussetzung für den Energiekredit Plus ist hingegen, dass die Effizienz um dreißig Prozent oder mehr erhöht wird.
Optimierung des gesamten Produktionsprozesses
Mit einem weiteren Programm, dem Ökokredit, fördert die LfA unter anderem Anlagen zur Abwasserreinigung und Luftreinhaltung. Ebenfalls unterstützt werden Maßnahmen zum Lärm- und Erschütterungsschutz, also zum Beispiel eine besonders wirksame Schallisolierung. Ferner gibt es Fördermittel für den Boden- und Grundwasserschutz. Neben Einzelmaßnahmen finanziert die LfA auch die Optimierung des gesamten Produktionsprozesses, um den Verbrauch natürlicher Ressourcen zu verringern. Des Weiteren unterstützt die Förderbank Investitionen in die Kreislaufwirtschaft.
Förderung Stromerzeugung
Im Mai 2022 ergänzte die bayerische Förderbank ihr Programm um ein neues Angebot: den Energiekredit Regenerativ. Mit ihm können Firmen unter anderem die Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Quellen für den Eigenbedarf oder für die Einspeisung in die öffentlichen Netze finanzieren. Fördermittel gibt es beispielsweise für Photovoltaikanlagen auf dem Dach von Fabriken, Werkstätten und Bürogebäuden oder auf brachliegenden Freiflächen.
Auch die Erzeugung von Strom aus Wasserkraft und Erdwärme oder die Installation von Windkraftanlagen wird unterstützt. Der Energiekredit Regenerativ baut auf einem Programm der bundeseigenen Förderbank KfW auf. Gefördert werden Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro; die Kredite können ein Volumen von maximal zehn Millionen Euro aufweisen.
Arbeitsteilung nach Unternehmensgröße
Zwischen KfW und LfA besteht mit Blick auf die Unternehmensgröße eine Art Arbeitsteilung. Die Fördermaßnahmen der LfA richten sich, von Ausnahmen wie dem Energiekredit Regenerativ abgesehen, an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der EU-Definition, also an Firmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro. Hingegen fördert die KfW auch größere Firmen.
Förderung innovativer Technologien
Die KfW vergibt unter anderem Mittel aus der »Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft«. Mit diesem Programm können Unternehmen – ebenso wie mit dem Energiekredit der LfA – innovative Produktionstechnologien finanzieren, die erheblich weniger Energie verbrauchen als die zuvor genutzten Anlagen. Gefördert werden mit der Bundesförderung auch Verfahren und Lösungen, mit denen sich die anfallenden Mengen an Abluft, Abwasser und Abfällen reduzieren lassen.
Tilgungszuschüsse bis zu 55 Prozent
Je nach Art des Projekts vergibt die KfW Tilgungszuschüsse von maximal 40 bis 55 Prozent. Diese Höchstsätze werden freilich nur gewährt, wenn die Antragsteller besonders hohe Anforderungen erfüllen. »Hier gilt das Prinzip: Je mehr ein Förderziel erreicht wird, desto weniger müssen die Unternehmen von ihrer Kreditschuld zurückzahlen«, erläutert Wolfram Schweickhardt von der KfW. Überdies erhalten KMU im Allgemeinen bessere Konditionen als größere Unternehmen.
»Klimaschutzoffensive für den Mittelstand«
Noch breiter gefasst als die Bundesförderung ist die »Klimaschutzoffensive für den Mittelstand«, die aus insgesamt sieben Modulen besteht. Förderfähig sind ganz verschiedene Projekte, von der Energieversorgung bis zu klimafreundlichen Datenzentren. Fördermittel können Unternehmen beantragen, deren Umsatz die Schwelle von 500 Millionen Euro nicht übersteigt. Die Anforderungen sind vergleichsweise niedrig, dafür gibt es bei diesem Programm aber auch nur maximal drei Prozent des Kreditbetrags als Zuschuss.
Bei der KfW sind die Konditionen, ebenso wie bei der LfA, erheblich günstiger als bei Geschäftsbanken. Die staatliche Förderbank nutzt zum Teil Mittel aus dem Bundeshaushalt, um die Zinsen zu senken und Tilgungszuschüsse zu gewähren. Ähnlich verfährt die LfA. »Die Zinsen vieler Programme werden aus Mitteln des bayerischen Haushalts verbilligt«, sagt LfA-Abteilungsleiterin Hörner.
Anträge über Hausbank
Die Anträge auf eine Förderung können allerdings nicht direkt bei einer Förderbank gestellt werden. Die Unternehmen müssen sich vielmehr an ihre Hausbank wenden; diese prüft den Antrag und leitet ihn an die LfA beziehungsweise die KfW weiter. Gibt die Förderbank grünes Licht, zahlt die Geschäftsbank, Sparkasse oder Volksbank, bei der ein Unternehmen Kunde ist, das beantragte Darlehen aus.
Mit der Hausbank müssen die Antragsteller auch die genauen Konditionen aushandeln. Denn auf die Zinsen, die KfW und LfA verlangen, schlagen die Banken etwas auf, um sich gegen das Risiko abzusichern, dass der Kreditnehmer während der Laufzeit insolvent wird. Die Höhe dieser Risikoprämie richtet sich nach der Bonität des Kreditnehmers und der Qualität der Sicherheiten, die er stellen kann.
Unterschiedlicher »Papierkrieg« bei KfW und LfA
Wer einen Förderkredit beantragen möchte, sollte einen weiteren Punkt beachten: Der Antrag ist mit Aufwand verbunden. Unternehmen, die beispielsweise mit KfW-Mitteln energiesparende Maschinen anschaffen wollen, müssen in der Regel das Gutachten eines unabhängigen Experten vorlegen, in dem detailliert nachgewiesen wird, wie hoch die erzielbaren Einsparungen sind. Die KfW akzeptiert nur Gutachter, die von ihr zertifiziert sind.
Hingegen verlangt die LfA Förderbank Bayern keine aufwendigen Gutachten. Es reicht aus, wenn die Unternehmen die Energieeinsparungen mithilfe von Produktdatenblättern oder Herstellernachweisen belegen können. Ein Unternehmer wie ARS-Gründer Reßle, der in seinem Betrieb 16 Stunden pro Tag arbeitet, kann seine kostbare Zeit nicht mit Papierkrieg verschwenden.