Standortpolitik

Testzertifikat aus der Firma für PoC-Schnelltests (Update 9.11.21)

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Coronatest im Betrieb – das Ergebnis des PoC-Schnelltests gilt auch außerhalb

Viele Unternehmen testen ihre Mitarbeiter auf Corona. Was wenig bekannt ist: Die Ergebnisse können auch außerhalb der Firma genutzt werden – sogar mit digitalen Zertifikaten.

Eva Schröder, Ausgabe 11/2021

Beitrag gilt für PoC-Schnelltests!

Update vom 9.11.21: Bei Ampel-Warnstufe "rot" sind PCR-Tests verpflichtend.

AKTUELLE Infos auf der IHK-Corona-Website.

Es kann das Notwendige mit dem Praktischen, sogar Schönen verbinden: das zertifizierte, digitale Testergebnis vom Arbeitgeber. Lassen sich Mitarbeiter oder Firmenbesucher auf Corona-Erreger im Betrieb oder Büro testen, können sie den Nachweis auch privat für 24 Stunden als »Freiticket« für den Zutritt zum Restaurant, zum Friseur oder ins Fitnessstudio nutzen  (Rechtsstand zu Redaktionsschluss). Weil seit Mitte Oktober die Gratistests beendet sind und die 3G-Regel (nur Geimpfte, Genesene oder Getestete) für vieles als Zugangsvoraussetzung gilt, wird die betriebliche Testung mit Zertifikat nun besonders attraktiv.

Denn für alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen in Deutschland, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, 20 gilt die Testangebotspflicht, unabhängig von der Inzidenz, vorerst bis 24. November 2021 (laut SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung): Sie müssen jedem Beschäftigten zweimal in der Woche einen Test auf SARS-CoV-2 anbieten. Annehmen müssen Arbeitnehmer das Angebot nicht, es sei denn, der Arbeitnehmer hat im Arbeitsverhältnis Kontakt zu besonders Schutzbedürftigen, etwa im Altenheim.

AKTUELLE Infos, auch zur Krankenhaus-Ampel, auf der IHK-Corona-Website.

Den Nachweis, dass sie Tests besorgt und angeboten haben, müssen die Arbeitgeber führen und ebenso die Kosten dafür tragen. Für den Test selbst ist kein medizinisches Fachpersonal notwendig, online geschulte Mitarbeiter genügen.

In bestimmten Fällen auch für Dienstreisen nutzbar

Ist der PoC-Antigen-Schnelltest gemacht, kann das Ergebnis der betrieblichen Testung genau wie dasjenige aus dem Testzentrum überall vorgelegt werden – am einfachsten am eigenen Smartphone mit elektronischem Zertifikat. Hat ein Unternehmen eine Zulassung des jeweiligen Gesundheitsamts oder einen angestellten Betriebsarzt, kann auch der EU-Pass ausgestellt werden, zum Beispiel für Dienstreisen.

Serverunabhängig und verschlüsselt

Ein Anbieter für solche digitalen Zertifikate ist die vor vier Jahren gegründete Rosenheimer innFactory GmbH: »Wir haben bewusst eine schlanke App entworfen, in der Name, Daten und das Testergebnis einfach eingegeben werden können«, sagt Gründer und Geschäftsführer Tobias Jonas. »Für die Software ist kein Server nötig, sie läuft auf allen Webbrowsern.« Sie erstellt ein Nachweiszertifikat, das per E-Mail verschickt werden kann. Jonas: »In der Stufe zuvor sind die Daten verschlüsselt und selbst von uns nicht einsehbar. So wird die Anforderung eingehalten, dass Gesundheitsdaten besonders schutzwürdig zu transferieren sind.«

Sollte ein positives Testergebnis auftreten, muss der jeweilige Firmenadministrator es vor der Eingabe in die App an das zuständige Gesundheitsamt melden. Die Linde AG, weitere Industriebetriebe sowie einige kleine und mittlere Unternehmen nutzen die Software der Rosenheimer bereits. Auch etwa 60 Hoteliers und Wirte boten in den Sommermonaten diesen Komfort ihren Mitarbeitern und Gästen an, sich bei ihnen vor Ort »freizutesten«.

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