Unternehmen | Standortpolitik

In der finalen Phase

Spitzi-Foto/Adobe Stock ©
Lockdown – vielen Unternehmen brach der Umsatz weg

Derzeit sind die Schlussabrechnungen für die Coronahilfen in vollem Gang. Was Unternehmen zum Verfahren wissen sollten.
 
Von Eva Müller-Tauber, IHK-Magazin 11-12/2024

Spätestens Ende September dürften viele Steuerberater und Wirtschaftsprüfer kurzzeitig durchgeschnauft haben. Denn zu diesem Zeitpunkt ist auch die allerletzte Nachfrist zur Abgabe der Coronaschlussabrechnungen verstrichen. In vielen Kanzleien ist damit ein großer Schritt hin zum Abschluss der Wirtschaftshilfen getan.

Die Arbeit in der IHK für München und Oberbayern läuft auf hohem Niveau weiter. Sie ist in Bayern die landesweite Bewilligungsstelle für die Coronawirtschaftshilfen. Die Endabrechnungen für alle Neustarthilfeprogramme hat sie fast abgeschlossen. Zum Stichtag 1. November 2024 waren rund 94.900 der entsprechenden Endabrechnungen und damit fast 99 Prozent final bearbeitet.

Aber die Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfe I bis III, die November- und Dezemberhilfe (Paket 1) sowie vor allem für die Überbrückungshilfen III plus und IV (Paket 2) sind noch in vollem Gang. Anfang November 2024 lag hier die gemeinsame Erledigungsquote bei rund 34 Prozent.

Herkulesaufgabe im Team geschultert

„Ende 2025 sollte das Gros aller Anträge final abgewickelt sein“, sagt IHK-Bereichsleiter Martin Drognitz. Ausgenommen sind die wenigen Verfahren, die das Verwaltungsgericht bearbeitet, oder besonders komplexe Konstellationen. Drognitz lobt neben seinem Team auch den enormen Einsatz der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer: „Ohne die Arbeit der prüfenden Dritten und deren Aufbereitung der zur Antragstellung erforderlichen Unternehmensdaten hätte die IHK diese Herkulesaufgabe nicht in dieser Form und nicht in diesem Zeitrahmen bewältigen können.“

Mehr hier im Interview mit Hartmut Schwab (Bundessteuerberaterkammer) und Martin Drognitz (IHK).

Anders als in anderen Bundesländern, in denen Behörden der Länder oder die Landesbanken als Bewilligungsstellen fungierten, hatte die IHK für München und Oberbayern auf Bitten der Staatsregierung diese Funktion im Freistaat übernommen – und so dazu beigetragen, dass viele Unternehmen in einer wirtschaftlich schwierigen Situation zeitnah finanzielle Hilfe bekamen. Insgesamt 445.000 Anträge haben die IHK-Mitarbeiter bearbeitet, rund 11,9 Milliarden Euro wurden im Förderzeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 an Unternehmen in Bayern ausbezahlt.

Mittlerweile erhalten diese Firmen nun nach und nach ihren finalen Schlussbescheid oder haben ihn bereits bekommen – je nachdem, wann sie die Anträge eingereicht haben und wie umfangreich die jeweilige Bearbeitung aufgrund der Prüfvorgaben des Bundes ist. Soweit möglich arbeitet die IHK nach Antragseingang. Dabei kommt es im besten Fall zur nachträglichen Auszahlung oder zur Bestätigung der ausgezahlten Summe. Andererseits sind aber auch (Teil-)Rückforderungen möglich.

Abgleich mit IST-Zahlen nötig

„Das war zu erwarten“, erklärt Drognitz. Denn um schnelle Hilfe leisten zu können, wurden die Gelder in der Regel auf Prognosebasis gewährt. „Es war daher von vornherein klar, dass die geschätzten Zahlen dem tatsächlich eingetretenen Umsatzeinbruch eines Unternehmens gegenübergestellt werden und somit eine Schlussabrechnung mit den IST-Zahlen erfolgen muss“, so Drognitz.

Manch einer würde gern auf die Schlussabrechnung verzichten – auch, um endlich einen Haken an das Thema Wirtschaftshilfen setzen zu können. „Dafür habe ich Verständnis, brennen unseren Unternehmen derzeit doch auch viele andere Dinge unter den Nägeln“, sagt der IHK-Experte. Trotz allem könne die Schlussabrechnung nicht wegfallen, auch wenn dies erneuten Aufwand bedeute. „Zum einen, weil es sich um Steuergelder handelt.

Zum anderen, weil dies unfair gegenüber den Unternehmen wäre, die ihre Umsatzeinbrüche vorsichtig, also konservativ prognostiziert haben und damit in der Schlussabrechnung eine Nachzahlung erhalten.“ Darüber hinaus sei die Schlussabrechnung für alle Unternehmen wichtig, um Rechtssicherheit zu erhalten.

19 von 20 Anträgen ohne Überraschungen

Die Angaben in der Schlussabrechnung muss die IHK als Bewilligungsstelle gemäß den Vorgaben des Bundes prüfen. Mit großen negativen Überraschungen hätten die meisten bayrischen Unternehmen nach derzeitigem Stand nicht zu rechnen, betont der IHK-Bereichsleiter – zumal Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ihre Mandanten bereits vor Abgabe der Abrechnung an die Bewilligungsstelle informieren, ob mit einer Nachzahlung, Bestätigung der Fördersumme oder eher teilweisen Rückzahlung gerechnet werden muss.

„19 von 20 Anträgen werden final genauso beschieden wie vom Steuerberater eingereicht“, so Drognitz. „Für die allermeisten Unternehmen kommt es also zu keinen Überraschungen.“ Weiter erklärt er: „Wo wir konnten, haben wir die Vorgaben unternehmensfreundlich ausgelegt, wenngleich der Ermessensspielraum für eigene Entscheidungen bei bundesweit geltenden Förderrichtlinien gering ist.“

Bei der Neustarthilfe wiederum, die bayernweit knapp 100.000 Firmen in Anspruch genommen haben, gibt es einen kleinen Anteil von Unternehmen, die Geld zurückzahlen müssen. Hier haben rund 3 Prozent der Antragsteller übersehen, dass sie im Haupterwerb tätig sein müssen, um die Neustarthilfe zu erhalten. Drognitz: „Wer nur nebenberuflich selbstständig arbeitet und trotzdem die Neustarthilfe erhalten hat, war nicht antragsberechtigt.“

Nicht-Einreicher in der Pflicht

Er muss gemäß den bundesweiten Vorgaben den Förderbetrag zurückzahlen. Gleiches gilt für sogenannte Nicht-Einreicher. Das sind jene Firmen, deren End- beziehungsweise Schlussabrechnungen nicht bis zum jeweils finalen Stichtag bei der Bewilligungsstelle eingetroffen sind. Das Positive: Weit mehr als 9 von 10 Unternehmen haben es geschafft, die End- beziehungsweise Schlussabrechnung einzureichen (94,1 Prozent).

Den Vorwurf, die IHK für München und Oberbayern sei die Bewilligungsstelle in Deutschland, die Anträge am schärfsten und intensivsten prüfe, weist Drognitz entschieden zurück: „Wir orientieren uns als Bewilligungsstelle an den Prüfvorgaben des Fördermittelgebers, also des Bundes, und es steht erst mit Abschluss der Schlussabrechnung fest, welcher Anteil der Anträge final mit Bestätigung der Fördersumme, Nachzahlung oder Teilrückforderung ausgeht.“ Vorher lasse sich auch keine valide Aussage zur Prüfintensität von Bewilligungsstellen treffen, da etliche Bewilligungsstellen einzelne Prüfschritte auf die Schlussabrechnung verschoben haben.

Drognitz: „Als Zwischenbilanz lässt sich feststellen, dass die IHK sehr ähnliche Quoten hat wie andere Bewilligungsstellen, auch in der Schlussabrechnung.“

Stundung und Ratenzahlung möglich

Für die Unternehmen, die eine (Teil-)Rückzahlung leisten müssen und die keine ausreichenden Rücklagen zur Verfügung haben, um die Gelder bis zum im Schlussbescheid angegebenen Zahlungstermin zurückzuzahlen, gibt es ebenfalls Lösungen. „Wir als IHK haben uns für großzügige Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten eingesetzt, die Unternehmen in Anspruch nehmen können“, erklärt Drognitz.     

IHK-Info: Schlussabrechnung Coronahilfen

Firmen, die generell Rückfragen zur Schlussabrechnung haben, Stundungs- und Ratenzahlungsmöglichkeiten nutzen wollen oder noch auf ihren Bescheid warten, sollten sich im ersten Schritt an ihre Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer wenden. Diese können aufkommende Fragen klären.

Manche Antworten finden sich zudem auf der IHK-Website zu den Wirtschaftshilfen.

Verwandte Themen