Standortpolitik

Verlässlich gestalten

Daniel Osorio ©
Verschiedene Standpunkte zur Datennutzung – Michael Will, Präsident Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, Johannes Hauner, Süddeutsche Zeitung Digitale Medien, Birgit Sippel, EU-Parlament, BIHK-Datenschutzbeauftragte Rita Bottler (Moderation), Peter Eberl, EU-Kommission, sowie Stefan Gehring, Munich Re (v.l.).

Mit der ePrivacy-Verordnung will die EU die Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste regeln. Unternehmer diskutierten mit Experten in Brüssel.

EVA SCHRÖDER, Ausgabe 09/2022

Um digitale Produkte attraktiv zu gestalten, brauchen Firmen Daten und Analysen des Kundenverhaltens online. Inwieweit sich damit Rechte von Nutzern auf Datenschutz und vertrauliche Kommunikation vereinbaren lassen, war Thema eines Parlamentarischen Abends in Brüssel.

Dort erfuhren die 140 Teilnehmer von hochrangigen Vertretern der EU, wie die Beratungen zur geplanten ePrivacy-Verordnung voranschreiten. Sie debattierten die Pläne in der Vertretung des Freistaats Bayern bei der EU, die mit den bayerischen IHKs (BIHK), der Wirtschaftskammer Österreich und dem Enterprise Europe Network eingeladen hatte.

»Machen Sie es einfacher, verständlicher und offener«

Die ePrivacy-Verordnung will einheitliche Regeln im digitalen Binnenraum schaffen, um Verbraucher und Rechteinhaber zu schützen. Gleichzeitig soll sie Mittelständlern in der EU den Wettbewerb mit US-Großkonzernen nicht erschweren. »Machen Sie es einfacher, verständlicher und offener für die Gestaltungswilligen«, forderte Johannes Hauner, Geschäftsführer der Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH und Vizepräsident der IHK für München und Oberbayern. »Machen Sie es weniger so, dass man glaubt, etwas Verbotenes zu tun, nur weil man mithilfe von Daten und Analysen besser werden möchte.«

Braucht keine weitere unnötige Bürokratie

Für die Bayerische Staatsregierung sei wichtig, dass die neuen ePrivacy-Regeln nicht dazu führen dürften, EU-Unternehmen vom internationalen Markt zu verdrängen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bräuchten einfache, praxiserprobte Vorgaben, keine weitere unnötige Bürokratie. Dies entspricht den Forderungen der IHK für München und Oberbayern.

Forderung nach mehr Rechtssicherheit

Für mehr Pseudonymisierung und Anonymisierung oder White-List-Lösungen trat Stefan Gehring, Head of Group Compliance and Legal der Munich Re AG, ein. Der Gesetzgeber solle die Rechtssicherheit erhöhen, indem er direkt in der ePrivacy-Verordnung erforderliche Konkretisierungen vornehme.

»Bezahlen mit eigenen Daten die Königsfrage«

Bayerns oberster Datenschützer, Michael Will, wiederum sprach sich für mehr Verantwortung der technischen Seite aus, also der Browseranbieter oder Netzbetreiber. Für die Aufsichtsbehörde sei »das Bezahlen mit eigenen Daten die Königsfrage«, so der Präsident des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht.

Die ePrivacy-Verordnung beinhalte nicht nur Wirtschaftsrecht, sondern auch Grundrechtsschutz, hob Peter Eberl, stellvertretender Referatsleiter Cybersicherheit und Digitale Privatsphäre der EU-Kommission, hervor. Nach der Einigung für die Formulierungen zum Direktmarketing stünden nun die Vertraulichkeit der Kommunikation und der Schutz von Endgeräten zur Entscheidungsfindung an.

Wunsch nach mehr Transparenz bei Datenverwertung

Birgit Sippel, Berichterstatterin für die ePrivacy-Verordnung und Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres des Europäischen Parlaments, betonte, dass technische Lösungen entwickelt werden müssten für mehr Transparenz bei der Datenverwertung. Wann die Verordnung vollständig ausgearbeitet und verabschiedet wird, ist aktuell offen.

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