LfA: Mehr Förderung
Kredite für Betriebsmittel, lange Laufzeiten, günstige Zinsen für Gründer – die LfA Förderbank Bayern hat ihr Angebot für Unternehmen ausgeweitet. Die wichtigsten Neuerungen.
Von Melanie Rübartsch, IHK-Magazin 11-12/2024
Geht es um die Finanzierung von Unternehmensgründungen, weiterem Wachstum oder generell größeren Anschaffungen, schauen viele Betriebe automatisch in Richtung LfA Förderbank im Freistaat Bayern. Als Spezialbank für die regionale Wirtschaftsförderung hält sie ein breites Produktangebot an zinsgünstigen Darlehen für Unternehmen, Freiberufler oder Gründer bereit. Die Fördervoraussetzungen für ihren Gründungs- und Wachstumskredit (GuW) hat sie in den vergangenen Monaten deutlich erleichtert und die Verwendungsmöglichkeiten zugleich ausgeweitet. Auch von ihrem Innovationskredit 4.0 können seit Kurzem mehr Unternehmen profitieren. Das Wichtigste im Überblick:
Welche generellen Änderungen gab es beim Gründungs- und Wachstumskredit (GuW)?
Anders als bei den Vorgängerprodukten gibt es seit Januar 2024 keinen Darlehensmindestbetrag mehr. Nach oben sind die Kredite weiterhin auf 10 Millionen Euro je Vorhaben gedeckelt. Für den gesamten Gründungs- und Wachstumskredit gilt nun eine einheitliche Mittelverwendungsfrist von 12 Monaten. Gemeint ist die Frist, innerhalb derer ein Unternehmen die abgerufenen Beträge für den festgelegten Zweck verwenden muss.
Zudem hat die LfA die Kreditlaufzeiten ausgeweitet. Unternehmen können jetzt aus einem breiten Spektrum von 2 bis 20 Jahren wählen. Gleiches gilt für die Zinsbindungen. „Unser Ziel war, sowohl den Kreditzugang für die Betriebe als auch die Bearbeitung für die Hausbanken spürbar zu erleichtern“, sagt Alfred Wagner, Leiter Produktgestaltung der LfA.
Wer kann den GuW beantragen?
Der Gründungs- und Wachstumskredit kommt für Gründer, Freiberufler sowie kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) infrage. Damit sind Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und entweder maximal 50 Millionen Euro Umsatz im Jahr oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Millionen Euro gemeint.
Bisher konnten Unternehmen den GuW ausschließlich für Investitionen und Warenlager beantragen. Seit Juni sind nun auch Betriebsmittel finanzierbar. Was bedeutet das genau?
Neben Investitionen wie der Anschaffung von Maschinen oder dem Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen wie etwa Patenten oder Software lassen sich mit dem GuW jetzt zum Beispiel auch Personalkosten wie Löhne und Gehälter, Fort- und Weiterbildungskosten, Mieten und Kautionen, Ausgaben für Marketing und Beratung, Kosten für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Genehmigungskosten zinsgünstig finanzieren. Ein wichtiger Unterschied zur Investitionsfinanzierung: Die Laufzeit für Betriebsmittel ist auf 5 Jahre begrenzt.
Förderbeispiele aus der Praxis
In der Praxis kann das folgendermaßen aussehen:
Ein Konsumgüterhersteller hat für die Anschaffung von Verpackungs- oder Produktionsmaschinen bereits einen Förderkredit in Höhe von 2 Millionen Euro bekommen. Nun benötigt er eine weitere Finanzierung für die Mietkosten der Produktionshalle sowie die Gehälter der Beschäftigten. Dafür erhält er jetzt einen weiteren Gründungs- und Wachstumskredit in Höhe von 1 Million Euro für eine Laufzeit von bis zu 5 Jahren.
Ein anderes Beispiel: Für die Erschließung neuer Märkte möchte eine Werbeagentur eine Marktstudie in Auftrag geben und zugleich ihre Mitarbeiter zu digitalen Medien intensiver schulen. Dafür beantragt sie einen GuW in Höhe von 150.000 Euro mit einer Laufzeit von 3 Jahren.
Für die Zweckerweiterung um Betriebsmittel hatte sich die IHK für München und Oberbayern im Vorfeld starkgemacht. „Die Mehrzahl der Gründungen erfolgt in Bayern im Dienstleistungssektor oder in der Gruppe der Soloselbstständigen“, sagt Claudia Schlebach, IHK-Referatsleiterin Handel und Dienstleistungen. „Gerade zu Beginn ihrer Selbstständigkeit ist bei diesen Gruppen der Bedarf an Betriebsmitteln wesentlich höher als der für klassische Unternehmensausstattung oder Produktionsmittel“, begründet sie die Initiative.
Welche Zinsen werden für den GuW fällig?
Der Zinssatz für die jeweiligen Darlehen wird immer zwischen der Hausbank und dem Unternehmen individuell vereinbart. Ausschlaggebend sind neben Faktoren wie der Laufzeit, der Darlehenshöhe und der Länge der Zinsbindung die Bonität und die Sicherheiten der Unternehmer.
Mit günstigen Zinssätzen Wirtschaftsstandort stärken
Die LfA gibt für ihre jeweiligen Förderdarlehen im Rahmen des sogenannten risikogerechten Zinssystems zugleich bestimmte Obergrenzen für die Banken vor, die jeweils aktuell auf der Webseite abrufbar sind (siehe Informationen am Textende). „Als Förderbank für den Wirtschaftsstandort Bayern ist unser Anspruch, dass diese Zinssätze günstiger als der Marktzins sind sowie unterhalb denen für vergleichbare Produkte der Kreditanstalt für Wiederaufbau liegen“, erläutert LfA-Experte Wagner.
Positiv: Gründer und junge Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt aktiv sind, erhalten beim GuW noch günstigere Zinsen als etablierte Unternehmen. Ebenso profitieren Vorhaben im sogenannten GuW-Fördergebiet, das strukturschwächere Kreise und kreisfreie Städte umfasst, von besonders attraktiven Zinsen. Zum Fördergebiet gehören Cham, Freyung-Grafenau, Hof (Landkreis und kreisfreie Stadt), Kronach, Neustadt an der Waldnaab, Regen, Schwandorf, Tirschenreuth, Weiden in der Oberpfalz und Wunsiedel im Fichtelgebirge.
Gibt es Sonderregelungen in Bezug auf die Absicherung des Kredits?
Da die Hausbank die Darlehen an die Unternehmer vergibt, muss sie auch das Risiko tragen, dass der Kreditnehmer ausfällt. Im Umkehrschluss bedeutet das: Der Unternehmer muss diesen Kredit im Zweifel entsprechend absichern können. Sowohl bei der Investitions- als auch bei der Betriebsmittelfinanzierung über den GuW ist es indes möglich, dass die LfA bis zu einer Darlehenshöhe von 2 Millionen Euro den Hausbanken bis zu 60 Prozent des Kreditrisikos durch eine sogenannte Haftungsfreistellung abnimmt – also in dieser Höhe das Risiko trägt.
Wagner: „Damit verschafft die LfA auch solchen Unternehmen und Gründern Zugang zu Förderkrediten, die zwar keine ausreichenden Sicherheiten, wohl aber ein tragfähiges Geschäftsmodell haben.“
Spezialkredit Digitalisierung nun auch für Small Mid-Caps
Auf welche Unternehmen ist der Innovationskredit 4.0 der LfA ausgeweitet worden?
Diesen Spezialkredit für Innovationen und Digitalisierung konnten bislang nur KMU beantragen. Die Zielgruppe umfasst nun auch sogenannte Small Mid-Caps mit bis zu 500 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro. KMU können Darlehensbeträge zwischen 25.000 und 7,5 Millionen Euro beantragen.
Wichtig: Den Unternehmen, die die Voraussetzungen für einen Innovationskredit 4.0 oder einen Gründungs- und Wachstumskredit nicht erfüllen, steht für Investitionsvorhaben und Betriebsmittel bei Bedarf der LfA-Universalkredit zur Verfügung.
Wie beantragen Firmen die Kredite und welche Unterlagen brauchen sie dazu?
Unternehmen oder Gründer stellen alle Anträge für LfA-Förderkredite über ihre Hausbank. „Die Berater bei den Banken sind sehr gut geschult in Sachen Förderkredite“, sagt der LfA-Experte Wagner. „Die Berater können den Unternehmen im Zweifel genau sagen, was genau benötigt wird.“
Ab 2025 neue Fonds
Sind weitere Änderungen geplant?
Produktverbesserungen bei Förderkrediten für Gründung und Nachfolge, Innovationen und Energie sind bereits in Planung. Darüber hinaus soll es in den kommenden Jahren einen Ausbau im Bereich Eigenkapitalausstattung geben. Der Hintergrund: Im Verbund mit ihrer Venture-Capital-Tochter Bayern Kapital sowie der BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft bietet die LfA Eigenkapitalfinanzierungen für alle Entwicklungsphasen von Firmen an. Insbesondere bei der Finanzierung von Start-ups soll dieses Engagement spürbar erweitert werden.
So sollen im Rahmen der VC4Start-ups Initiative des Freistaats Bayern ab 2025 neue Fonds mit einer Milliarde Euro für das bayerische Start-up-Ökosystem aufgelegt und der maximale staatliche Finanzierungsanteil auf bis zu 50 Millionen Euro pro Unternehmen angehoben werden.
IHK-Info: Förderangebote- und Fördermittelsprechtage
Eine allgemeine Übersicht über die aktuellen Darlehenskonditionen der LfA Förderbank Bayern findet sich auf der LfA-Homepage.
Unternehmen, die sich über die LfA-Kredite und -Finanzierungsmöglichkeiten genauer informieren wollen, haben verschiedene Anlaufstellen:
- Förderberatung der LfA: Tel. 089 21 24-10 00, beratung@lfa.de
- Die Förderexperten der Hausbank; über die Hausbank müssen Unternehmen später auch den Antrag stellen.
- Die IHK für München und Oberbayern bietet gemeinsam mit der LfA Fördermittelsprechtage in Form von vertraulichen Einzelgesprächen an. Hier kann es auch darum gehen, wie sich Unternehmen gut auf ihre Kreditgespräche vorbereiten. Terminvereinbarung unter: Tel. 089 5116-0, beratung@muenchen.ihk.de