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Strenge Spielregeln – für Werbung rund um die Fußball-EM

Für Unternehmen, die rund um die Fußball-Europameisterschaft im Sommer 2024 werben wollen, gelten etliche Vorgaben.

Von Eva Schröder, IHK-Magazin 03/2024

Das Geschäft rund um den Fußball und das Großereignis Europameisterschaft läuft sich hierzulande schon warm. Vom Anstoß am 14. Juni 2024 in der Münchner Allianz Arena bis zum Finale in Berlin am 14. Juli wird Deutschland als Gastgeber zahlreiche internationale Fans anziehen.

Am Fußballfest teilzuhaben, ist nicht nur für Einzelhändler oder Gastronomen lohnenswert. Doch Vorsicht bei „Ballburger“ & Co.: Denn nicht nur der Name in verschiedenen Varianten, auch das Maskottchen, Abbildungen des Pokals sowie der Slogan „United by football. Vereint im Herzen Europas“ der UEFA EURO 2024™ sind markenrechtlich geschützt.

Im Zweifel juristischen Rat einholen

Als Inhaberin umfassender Schutzrechte, die im Zusammenhang mit dem Großereignis stehen, hält die UEFA die Zügel für die Vermarktung (Medien-, Marketing-, Lizenzierungs- und Ticketing-Rechte) des Großereignisses fest in der Hand. Wer etwa das Maskottchen Albärt im Trikot verlosen oder im Schaufenster dekorieren möchte, sollte im Zweifel vor jeder Verwendung den juristischen Rat eines auf Wettbewerbs- und Marken-/Kennzeichnungsrechte spezialisierten Rechtsanwalts einholen.

Bei Verstößen erhebliche Sanktionen

„Ohne vorherige Autorisierung einfach ausprobieren und mal sehen, ob’s gutgeht, ist eine schlechte Idee“, warnt IHK-Juristin Tatjana Neuwald. „Verstöße gegen angemeldete Rechte können teuer werden, wenn der Unternehmer von der UEFA auf Unterlassung, Auskunft, Beseitigung und gegebenenfalls Schadensersatz in Anspruch genommen wird.“

Auch Public Viewing rechtlich klären

Ausschließlich offizielle UEFA-Partner, -Sponsoren und regionale Unterstützer dürfen die zahlreichen geschützten Begriffe und Symbole nutzen (siehe Internetlinks unten). Auch wer Kunden oder Geschäftspartner zum gemeinsamen Fußballabend vor der Großleinwand einlädt, muss die Nutzung anfragen: Je nach Art der Veranstaltung sind Übertragungen lizenz- und kostenpflichtig oder zumindest kostenfrei erlaubnispflichtig.

IHK-Info zum Marketing mit der Fußball-EM

Tipps und Links rund um das Großereignis im Sommer 2024:

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