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Immobilienmakler – Weiterbildung ist Pflicht

Als Aufsichtsbehörde wacht die IHK darüber, dass Gewerbetreibende ihre Berufspflichten einhalten. Wie dies gelingt und warum es wichtig ist, dass sich etwa Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter, aber auch Versicherungsvermittler regelmäßig fortbilden.

EVA MÜLLER-TAUBER, Ausgabe 04/2022

Kundenberatung, Grundlagen des Maklergeschäfts, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz, Immobilien und Steuern, Finanzierung – die Palette der Themen, in denen sich Immobilienmakler (IMM) auskennen sollten, ist groß. Bei Wohnimmobilienverwaltern (WIV) sowie Versicherungsvermittlern (VV) ist dies ähnlich.

Sachkundenachweis für Finanzanlagenvermittler

Doch anders als einige andere Gewerbetreibende wie etwa Finanzanlagenvermittler (FAV) brauchen diese beiden Berufsgruppen nicht erst ihre Sachkunde nachzuweisen, um eine Gewerbeerlaubnis erteilt zu bekommen. Stattdessen wurde im »Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter« vom 1. August 2018 festgelegt, dass sie sich kontinuierlich weiterbilden und das auch regelmäßig belegen müssen.

Weiterbildungs- und Einreichungspflichten

Ob die Gewerbetreibenden sich tatsächlich regelmäßig weiterbilden und auch sonst ihren Berufspflichten nachkommen, wird von offizieller Stelle geprüft. So gibt es auf der einen Seite die Weiterbildungsverpflichtung für die Immobilienmakler, Wohnimmobilienverwalter (je 20 Stunden im Zeitraum von drei Jahren) sowie Versicherungsvermittler (15 Stunden jährlich) und auf der anderen Seite die jährliche Pflicht zur Einreichung von Prüfberichten oder alternativ sogenannte Negativerklärungen bezüglich Baubetreuern, Bauträgern sowie Finanzanlagenvermittlern oder auch Honorar-Finanzanlagenberatern.

Im Freistaat andere Zuständigkeiten

Während in den meisten Bundesländern hierfür die Kreisverwaltungsbehörden zuständig sind, laufen im Freistaat die Fäden bei der IHK für München und Oberbayern zusammen. Sie ist – den Kammerbezirk Aschaffenburg ausgenommen – die bayernweite Erlaubnis- und Aufsichtsstelle für eine Vielzahl gewerbetreibender Berufsgruppen, darunter Versicherungs- und Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer sowie die erst seit dem 1. August 2018 erlaubnispflichtigen Wohnimmobilienverwalter.

Nah an der Praxis

Anna-Elisabeth Klein, Leiterin des neuen IHK-Referats Gewerberecht, Aufsicht Finanzdienstleistungs- und Immobilienwirtschaft, sieht darin einen großen Vorteil: »Wir als IHK sind viel näher an den Unternehmen dran als reine Verwaltungsbehörden. Nicht nur, was die Datenlage angeht, sondern auch, was Probleme in der Praxis betrifft. Unsere Arbeit können wir mit unserem gesetzlichen Auftrag als IHK verbinden, der da lautet, als Sprachrohr der Wirtschaft gegenüber Politik und Verwaltung aufzutreten.«

Erkennt die IHK also im Zuge ihrer Arbeit als Aufsichtsbehörde oder im Austausch mit den Gewerbetreibenden, dass Vorgaben in gewissen Punkten nicht praktikabel sind oder Formulierungen missverständlich ausfallen, kommuniziert sie dies nach außen und setzt sich dafür ein, dass der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für die Unternehmen optimiert

Kürzlich stand für Kleins Team die Überprüfung des ersten Weiterbildungszeitraums der Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter von 2018 bis 2020 an und damit die erste dieser Art überhaupt. Per Zufallsprinzip wurden rund 700 Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ermittelt und über Anordnungsschreiben aufgefordert, ihre Weiterbildungen nachzuweisen.

Eine erste Bilanz fällt zufriedenstellend aus. »Die Rückmeldungsquote liegt bei etwa 80 Prozent. Und bei den Wohnimmobilienverwaltern konnten wir sehr viele Weiterbildungen anerkennen«, freut sich Klein.

Sachkundenachweis als Fachkompetenz

Viele Gewerbetreibende seien sich offensichtlich bewusst, dass die Weiterbildungspflicht und die Überprüfung ihrer Einhaltung durch die IHK nicht nur dem Verbraucher- und Kundenschutz und hier vor allem dem Schutz vor Vermögensschäden, sondern auch ihnen selbst dient. »Sie trägt dazu bei, auch ohne Sachkundenachweis die Fachkompetenz in den betroffenen Berufsgruppen sicherzustellen, und wirkt bei denen, die ihrer Pflicht nachkommen, nach außen wie ein Gütesiegel«, so Klein.

Gleichwohl gibt es Optimierungsbedarf. So haben einige Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter ihre Weiterbildungspflicht an mitwirkende Angestellte delegiert. »Dies ist zwar unter gewissen Voraussetzungen möglich«, erklärt IHK-Rechtsreferentin Luise Burgi. »Aber wer selbst beratend tätig sein möchte, ist von einer Delegationsmöglichkeit ausgenommen.«

Keine Ausnahmen für »Schubladenerlaubnisse«

Ein weiterer Punkt, den manche Unternehmer falsch bewerten: Wer sein Gewerbe abmeldet, nimmt nicht automatisch seine Gewerbeerlaubnis zurück. »Das bedeutet, dass sich auch Inhaber sogenannter Schubladenerlaubnisse weiterbilden müssen, selbst wenn sie ihr Gewerbe für die jeweilige Tätigkeit abgemeldet haben«, erläutert IHK-Rechtsreferentin Katharina Rombach. Nachholbedarf gibt es zudem bei der Nutzung digitaler Möglichkeiten. So geben viele Unternehmer ihre Unterlagen noch in Papierform ab, statt sie digital zu übermitteln.

Weitere Digitalisierung geplant

Ähnliche Erfahrungen hat die IHK mit Prüfberichten und Negativerklärungen gemacht, die alle Bauträger und Baubetreuer sowie Finanzanlagen- und Honoraranlagenvermittler aus ihrem Aufsichtsbereich bei ihr einreichen müssen: Nur ein Bruchteil nutzt die Uploadtools auf der IHK-Website. »Oft hängt dies damit zusammen, dass der Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer den Bericht oder die Erklärung schon auf Papier erstellt«, so Klein. Gewerbetreibende sollten diese daher bitten, ihnen die Unterlagen möglichst digital zur Verfügung zu stellen. »Denn im Zuge des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsdienstleistungen (OZG), das Behördengänge übers Internet ermöglichen will, werden auch wir als IHK unser Angebot weiter digitalisieren.«

DIHK-Service: Mit WIS schnell online Weiterbildungen finden

Wo finden Unternehmer qualifizierte Weiterbildungsanbieter? Eine Suchmöglichkeit bietet etwa das Weiterbildungs-Informations-System (wis.ihk.de). In dieser vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin betriebenen bundesweiten Datenbank kann sich unter gewissen Voraussetzungen grundsätzlich jeder Weiterbildungsanbieter listen lassen. Für die eingestellten Angebote kann die IHK für München und Oberbayern keine Gewähr übernehmen.

Referatsleiterin Klein: »Generell ist es wichtig, dass der jeweilige Weiterbildungsanbieter gewährleistet, die inhaltlichen und qualitativen Anforderungen nach Anlage 1 und 2 der Makler- und Bauträgerverordnung beziehungsweise nach Anlage 1 und 3 der Versicherungsvermittlungsverordnung an die Weiterbildungsmaßnahme zu erfüllen.«

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