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Gefahrgut – unternehmerische Eigenverantwortung ist wichtig

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Sind auf Lkws immer wieder zu sehen – die Warntafeln zur Kennzeichnung von Gefahrgut

Auch Profis überschauen kaum noch die umfangreichen Regelungen des Gefahrgutrechts und machen Fehler. Für 2025 stehen zudem Änderungen an.

Von Stefan Bottler, 10/2024

Genau 8.113 Gefahrgut-Lkws kontrollierte die Polizei 2023 in Deutschland. Bei 1.392 Fahrzeugen stellte sie Regelverstöße gegen das Gefahrgutrecht fest. Das sind immerhin 17 Prozent und eine Steigerung gegenüber 2022. Da waren es noch 14 Prozent, so das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM). Viele Lkws fielen sogar mit mehreren Verstößen auf.

Meist waren die Beförderungspapiere lückenhaft. Zudem fehlten immer wieder Feuerlöscher, Warntafeln und andere vorgeschriebene Ausrüstungen. Oder die Lkws waren unzureichend gekennzeichnet und ihre Ladungen nicht ausreichend gesichert. Mit bis zu 5.000 Euro können solche und andere Regelverstöße geahndet werden.

Unterm Strich sind mehrere tausend Produkte und Stoffe als Gefahrgut eingestuft, weil sie leicht entzündbar sind beziehungsweise giftige, explosive, ätzende, krankmachende oder radioaktive Stoffe enthalten. Werden sie transportiert, sind vor allem die Versender in der Pflicht. „Jeder Versender sollte beim Stichwort Gefahrgut hellhörig werden, sich regelmäßig weiterbilden und über Neuerungen informieren“, betont IHK-Experte Andreas Schmidt. „Die unternehmerische Eigenverantwortung ist bei diesem Thema besonders wichtig.“ Er ergänzt: „Für 2025 sind zudem Regeländerungen zu erwarten, die Versender müssen sich auf einen Mix aus Erleichterungen und Verschärfungen einstellen.“

Verstöße aus Unkenntnis

Dabei sind nicht nur große Ladungen betroffen. Auch im Paket- und Stückgutversand geschehen regelmäßig Verstöße - oft aus Unkenntnis. Viele Versender wissen immer noch nicht, dass beispielsweise Lithiumbatterien Gefahrgut sind. Wegen ihrer leichten Entzündbarkeit stuft der Gesetzgeber diese, wenn sie eine Leistung von mehr 100 kWh bringen, seit 2015 als Gefahrgut ein. Auch für zahlreiche Spraydosen, Parfümerieprodukte, Reiniger und andere Alltagsgegenstände gelten Gefahrgutvorschriften.

Die Basis für Gefahrguttransporte sind die internationalen Regelwerke ADR für Straßengüterverkehre (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) und RID für Eisenbahnverkehre (Ordnung über die internationale Eisenbahnbeförderung gefährlicher Güter). „Jeder Versender, der auch nur ein einziges Produkt aufgibt, muss diese beachten“, sagt Jürgen Werny, Inhaber eines Ingenieurbüros in München, das sich auf Beratung und Ausbildung im Bereich Gefahrguttransport, Arbeitssicherheit und Brandschutz spezialisiert hat.

Dabei gelten zum einen besondere Vorschriften für die Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrgut. Außer stabilen Kartons werden häufig auch Polster und andere Innenverpackungen gefordert. Viele Lkw-Sendungen müssen mit Zurrgurten, Antirutschmatten und anderen Ladungssicherungen gesichert werden. Zum anderen spielen Beförderungspapiere eine wichtige Rolle.

Weiterbildung ist Pflicht

Viele der Vorschriften gehen auf UN-Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher Güter zurück. Diese unterteilen gefährliche Güter in neun Gefahrgutklassen. Jedem Gefahrgut ist zudem eine UN-Nummer zugeordnet. Eine UN-Nummer besteht aus vier Ziffern und wird zusammen mit einer zweistelligen Gefahren-Kennnummer auf einer orangefarbenen Warntafel kommuniziert. Fahrer, die gefährliche Stoffe transportieren, müssen eine zweieinhalbtägige Weiterbildung (sogenannte ADR-Schulung) absolvieren und eine Prüfung vor der IHK ablegen. Dabei sind die Regelungen für Gefahrgut sehr systematisch aufgebaut.

Alle 2 Jahre wird aktualisiert

Auf den UN-Empfehlungen fußen auch die europäischen Regelwerke ADR und RID. Denn die UN-Empfehlungen werden von jedem Staat in nationale Vorschriften umgesetzt. In Deutschland ist hierfür die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) in Berlin verantwortlich. Alle 2 Jahre passt der Gesetzgeber die Vorschriften an aktuelle Anforderungen an.

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