Klimaschutz | Betrieb + Praxis

Pflichtlektüre zum betrieblichen Umweltschutz

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Weil die Umweltvorschriften zunehmen, ist es gerade für Kleinunternehmer schwer, hier den Überblick zu behalten

Die Zahl der Umweltgesetze und -Verordnungen wächst und wächst. Gründer und kleine Unternehmen haben Mühe, den Überblick zu behalten. Eine neue IHK-Website zum Digitalen Produktpass und der EU-Ökodesign-Verordnung gibt eine erste Orientierung.

Von Stefan Bottler, 8/2025

Verwarnungen, Bußgelder, Freiheitsstrafen oder gar Geschäftsbetriebsverbot: Wer gegen Umweltgesetze auch nur unwissentlich verstößt, muss mitunter gravierende Folgen fürchten. Das bekommt gerade eine mittelständische Destillerie im Osten von München zu spüren. Sie wurde verklagt, weil sie ein neues alkoholfreies Getränk in Einwegflaschen vertrieb. Der Kläger hatte eine Gesetzeslücke im Verpackungsgesetz (VerpackG) entdeckt und in zweiter Instanz Recht bekommen. 

„Gerade kleineren und mittleren Unternehmen fällt der Überblick über Umweltgesetze und -verordnungen zunehmend schwer, deshalb haben wir speziell für diese Zielgruppe nun die grundlegenden Anforderungen und Gesetze in einer Informationssammlung nochmals zusammengefasst“, sagt IHK-Referentin Sabrina Schröpfer. Das Problem: In der vergangenen Jahre sind immer neue Vorschriften hinzugekommen. 

Nicht nur Hersteller in der Pflicht

Viele davon treffen kleinere Unternehmen zwar nur indirekt. Andere gesetzliche Vorgaben können aber auch sehr kleine Betriebe tangieren. Ein Beispiel sind Vorschriften zur Lagerung von Gefahrstoffen. Auf Basis mehrerer Gesetze hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA) technische Regeln (TRGS) formuliert, die Gesundheit und Umwelt schützen. Ein weiteres Beispiel ist die „erweiterte Herstellerverantwortung“. Sie betrifft in Deutschland vor allem Elektrogeräte, Batterien und Verpackungen. Wer solche Produkte herstellt oder – beispielsweise als Importeur – in Verkehr bringt, übernimmt die Verantwortung für deren gesamten Lebenszyklus inklusive Rücknahme, Recycling bzw. Entsorgung.

IHK-Info: BIHK-Webinar „Kreislaufwirtschaft und KMUs – Einstieg leicht gemacht“ am 30.9.2025

Zusammen mit dem Umweltcluster Bayern (USB) veranstaltet der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) am Dienstag, 30.9.2025 von 10–11.15 Uhr ein praxisnahes Webinar, das zeigt, warum sich gerade jetzt ein Blick auf die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft lohnt.

Anhand konkreter Beispiele aus dem Mittelstand erfahren die Teilnehmenden, wie sich Materialkosten senken, Abhängigkeiten verringern und sogar neue Geschäftsmodelle erschließen lassen.

Weitere Informationen und Anmeldung zum kostenfreien BIHK-Webinar „Kreislaufwirtschaft und KMUs – Einstieg leicht gemacht“ über die IHK-Website.

„Jedes Unternehmen muss wissen, wie die Umweltauswirkungen seiner Produkte tatsächlich sind“, sagt Schröpfer. Auch deshalb müsse sich jedes Unternehmen über gesetzliche Vorgaben zu Schlüsselthemen wie Immissionsschutz und Abfallwirtschaft informieren. Die 4. Verordnung (BImSchV) des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) will schädliche Umwelteinflüsse durch Lärm, Gerüche oder Staub verhindern oder wenigstens mindern.

Das Kreislauwirtschaftsgesetz (KrWG) formuliert Vorgaben für die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen und nennt Recyclingquoten für bestimmte Materialien. Eine weitere Pflichtlektüre ist die Abwasserverordnung (AbwV). Sie legt fest, welche Abwässer aus gewerblichen Prozessen in Kläranlagen eingeleitet werden dürfen.

Schon auf den DPP vorbereiten: EU-Ökodesign-Verordnung

Für die Zukunft wichtig ist die EU-Ökodesignverordnung, die im Juli 2024 in Kraft trat. Sie strebt eine nachhaltige und energiesparende Produktion an und schreibt den Digitalen Produktpass (DPP) für Produkte vor, die viel Energie verbrauchen oder – wie Dämmstoffe – den Energieverbrauch stark beeinflussen können. Genaue Regeln für einzelne Produktgruppen werden noch ausgearbeitet, doch für Batterien liegen diese bereits vor. (siehe auch Artikel Unter der Lupe: der digitale Produktpass) Sie benötigen als erste Produktgruppe ab 2027 einen DPP.

„Jedes Unternehmen sollte sich bereits jetzt informieren, ob seine Produkte ebenfalls ‚passpflichtig‘ werden, und damit beginnen Daten zu strukturieren“, empfiehlt Schröpfer.

IHK-Info: Betrieblicher Umweltschutz – erste Schritt für KMU

Damit gerade auch Unternehmer kleinerer und mittlerer Betriebe im Dschungel der Vorschriften den Überblick behalten, hat die IHK auf ihrer Website eine Informationssammlung der grundlegenden Umweltanforderungen und Gesetze zusammengestellt, die kontinuierlich aktualisiert wird.

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