Unter der Lupe: Absetzung für Abnutzung

Warum die degressive AfA als Investitionsbooster wirken kann und wie Unternehmen von den neuesten Möglichkeiten profitieren.
Von Eva Müller-Tauber, 9/2025
Die Abkürzung AfA ist Unternehmern aus dem Steuerrecht generell bekannt. Aber was genau ist der Unterschied zwischen einer linearen und einer degressiven AfA, die jetzt aktuell im Juli 2025 als Investitionsanreiz im Rahmen des steuerlichen Investitionsprogramms von der Bundesregierung erneut auf bewegliche Wirtschaftsgüter ausgeweitet wurde?
Hintergrund ist: Fahrzeuge, Büromöbel und betriebliche Maschinen halten nicht ewig. Sie nutzen sich durch Gebrauch ab und verlieren damit stetig an Wert. Die Anschaffungskosten für solche abnutzbaren Wirtschaftsgüter dürfen Unternehmer nicht in einer Summe und so nicht in einem Jahr absetzen, sie müssen sie über mehrere Jahre steuerlich geltend machen – sofern es sich nicht um geringwertige Güter handelt und ihre Nutzungsdauer über einem Jahr liegt. So schreibt es das Einkommensteuergesetz (EStG) vor.
Finanzieller Spielraum durch degressive AfA
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, also der Zeitraum, in dem ein Wirtschaftsgut voraussichtlich genutzt werden kann, variiert je nach Gegenstand. Bei neuen Firmenautos etwa geht das Bundesfinanzministerium von einer Nutzungsdauer von 6 Jahren aus. Die Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Anlageguts über dessen betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wird als AfA bezeichnet: „Absetzung für Abnutzung“.
Bleibt die Höhe der Abschreibung während der ganzen Abschreibungsdauer gleich, handelt es sich um eine lineare AfA. „Bei der degressiven AfA hingegen können Unternehmer in den ersten Jahren nach der Anschaffung oder Herstellung eines beweglichen abnutzbaren Wirtschaftsguts deutlich höhere Abschreibungsbeträge geltend machen“, erklärt IHK-Steuerfachfrau Mira Pezo. „Die Steuerlast wird so in diesem Zeitraum stark gesenkt, und das Unternehmen hat mehr finanziellen Spielraum, kann in Wachstum, Digitalisierung, neue Ideen investieren.“ Das sei gerade auch für kleine Betriebe wichtig, weil sie so ihre Liquidität erhöhen und verbessern.
Sonderreglung bis Dezember 2027
Seit Neuestem können Unternehmen nun, für im Zeitraum vom 1. Juli 2025 bis 31. Dezember 2027, erfolgte Anschaffungen eine degressive Abschreibung mit bis zu 30 Prozent pro Jahr nutzen. „Das bedeutet, im ersten Jahr beträgt die degressive Abschreibung bis zum 3-Fachen der jeweiligen linearen AfA, maximal jedoch 30 Prozent der Anschaffungskosten“, so Pezo. In den Folgejahren sind bis zu 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert zulässig.
„Die degressive AfA ist vor allem bei Wirtschaftsgütern mit einer Nutzungsdauer von mindestens 4 Jahren vorteilhaft. Wenn ein abnutzbares Wirtschaftsgut nicht am Jahresanfang, sondern irgendwann während des laufenden Jahres angeschafft wird, darf die AfA nicht für das ganze Jahr, sondern nur zeitanteilig vorgenommen werden (Zwölftelregelung).
Steuervorteil auch für E-Autos
Parallel gilt derzeit für nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge (Elektrofahrzeuge), die zum Anlagevermögen gehören, ebenfalls eine (befristete) degressive Abschreibung mit fallenden Staffelsätzen.
Konkret heißt das: Im Jahr der Anschaffung können Unternehmer bereits 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben. In den weiteren Jahren reduzieren sich die Abschreibungssätze auf 10 Prozent im darauffolgenden Jahr (2. Jahr), auf 5 Prozent im 3. und 4. Jahr, auf 3 Prozent im 5. Jahr sowie auf 2 Prozent im 6. Jahr. „Somit verbleibt die Gesamtnutzungsdauer bei den bekannten 6 Jahren für Fahrzeuge“, erläutert die IHK-Steuerfachfrau.
Unterjährig erwerben, voll abschreiben
Wichtig zu wissen: Die Abschreibung gilt nicht nur für Pkw, sondern auch für Nutzfahrzeuge, Lastkraftwagen und Busse, sofern diese rein elektrisch betrieben werden. Werden diese Fahrzeuge unterjährig erworben, gilt hier keine zeitanteilige Abschreibung. Bei Anschaffungen im Dezember kann also noch die volle Abschreibung in Höhe von 75 Prozent der Anschaffungskosten geltend gemacht werden.
IHK-Info: Investitionsbooster degressive AfA
Mehr Informationen zum steuerlichen Investitionsprogramm der Bundesregierung sowie zur AfA liefert die IHK-Website.