Jährlicher Businesscheck
Spätestens zu Beginn des neuen Jahres sollte jeder Unternehmer das anstehende Geschäftsjahr vorausplanen. Welche Punkte besonders zu beachten sind.
Von Sabine Hölper, 12/2024
Maria Mittermüller hat sich vorgenommen, die Zeit um den Jahreswechsel zu nutzen, um ihre Jahresplanung für das Jahr 2025 zu erstellen. „Vor allem die Umsatzplanung ist wichtig“, sagt die Inhaberin des 2023 gegründeten Ein-Frau-Unternehmens LEuLI in Ingolstadt, das modulare Spielbögen für Kinder aus Holz entwickelt und vermarktet. Die Kalkulation sei einerseits entscheidend für ihre eigene Waren- und Finanzplanung. Ebenso ist sie aber auch für die Bank, die sie finanziert, von großem Interesse. Ihre zahlenbasierte Prognose stimmt sie optimistisch: „Der Umsatz wird sich 2025 geschätzt verfünffachen“, sagt die 34-Jährige.
Spätestens Anfang des Jahres sollten Unternehmer die nächsten 12 Monate vorausplanen, das rät auch Wolfgang Wadlinger, Betriebswirtschaftlicher Berater bei der IHK für München und Oberbayern. „Dies ist eine gute Zeit, sein Geschäftsmodell zu hinterfragen, zu eruieren, ob sich auf der Nachfrageseite etwas verändert hat, ob neue Mitbewerber oder Produkte auf den Markt gekommen sind“, sagt der Experte,. Oft sehen die Unternehmer es als belastende Pflicht an, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung des alten Jahres auf Soll und Ist abzugleichen und eine neue Businessplanung fürs kommende Jahr zu erstellen. Dabei sei dies die Grundlage für anhaltenden Erfolg. „Nur wer die aktuelle Lage kennt, kann gegebenenfalls gegensteuern.“
Ein Muss: Liquiditätsplanung
Besonders wichtig für kleinere Unternehmen ist die Liquiditätsplanung. Schließlich kann ein Unternehmen nur dann dauerhaft bestehen, wenn der Inhaber seine Lebenshaltungskosten decken und einen Gewinn einfahren kann. Werden Angestellte beschäftigt, müssen ihre Lohnkosten eingerechnet und erwirtschaftet werden.
Unternehmerin Mittermüller hat noch keine Mitarbeitende. Ihr „mitwachsendes“ Spielzeug ist erst seit einigen Monaten auf dem Markt. Für sie kommt es jetzt vor allem darauf an, die Bekanntheit der Marke zu steigern, bei immer mehr Händlern gelistet zu werden.
„Außerdem möchte ich weitere Produktvariationen entwickeln“, sagt sie. Daher hat sie kürzlich alle wichtigen geplanten Aktivitäten niedergeschrieben, hat die voraussichtlichen Kosten – etwa für Marketing, Messebesuche etc. – den erwarteten Einnahmen gegenübergestellt. „Das zeigt auch: Die Jahresplanung ist individuell“, sagt Wadlinger. Ein Unternehmer, der seit vielen Jahren tätig ist, muss andere Punkte auf dem Zettel haben und priorisieren als jemand, der gerade vor der Übergabe steht oder ein Jungunternehmer in den ersten Gründerjahren.
Neue Gesetze beachten
Wobei Zettel nicht zu wörtlich zu nehmen ist. Eine Jahresplanung sollte mindestens in einer Excel-Tabelle festgehalten werden. Eine gute Unterstützung bieten ansonsten Onlinetools, wie etwa die „Unternehmenswerkstatt Deutschland“, ein kostenloser Service der IHK. „Das ist wie ein Sparringspartner“, sagt Wadlinger. „Mit der integrierten Funktion, Fragen an die IHK zu stellen.“
Wichtig für den Überblick ist zudem, sich über mögliche Neuerungen zu informieren. So ändern sich ab 2025 etwa die Schwellenwerte für Kleinunternehmen bei der Umsatzsteuer. Sie dürfen im abgelaufenen Jahr Umsätze von 25.000 statt bisher 22.000 Euro und im laufenden Jahr statt 50.000 bis zu 100.000 Euro erwirtschaften, um davon befreit zu werden.
Weitere Änderungen sind zum Beispiel die Einführung der E-Rechnung oder ein modifiziertes Produktsicherheitsgesetz. Letzteres betrifft vor allem Händler. Neben den allgemeinen Änderungen für Unternehmen gibt es auch branchenspezifische. Maria Mittermüller prüft daher, ob es 2025 Neuerungen gibt, die besonders ihr Metier betreffen, „etwa bei den Normen und Richtlinien für Spielzeug.“ So kann siegeschäftlich gut vorbereitet ins kommende Jahr starten.