Standortpolitik

IHK-Wahl 2026 ist #EhrensacheIHK

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Mitmachen ist Ehrensache – 2026 ist IHK-Wahl

Die Wirtschaft braucht eine starke Vertretung! Besonders in schwierigen Zeiten. Was Unternehmen jetzt zur IHK-Wahl wissen sollten.

IHK-Magazin 09/2025

Rund 400.000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistungen wählen im April/Mai 2026 ihr Parlament der Wirtschaft, die IHK-Vollversammlung. Dieses oberste Organ der IHK entscheidet über grundsätzliche Fragen, legt die Richtlinien der IHK-Arbeit fest und bestimmt über Einnahmen und Ausgaben.

Neben der Vollversammlung werden zusätzlich 20 Regionalausschüsse gewählt. Diese vertreten die Interessen der Wirtschaft auf regionaler Ebene. Vollversammlung und Regionalausschüsse bilden die Wirtschaft von München und Oberbayern spiegelbildlich ab.

Wer kann wählen?
Wahlberechtigt ist jedes in den festgestellten Wählerlisten eingetragene IHK-Mitglied.

Wen können Sie wählen?
Die Kandidatinnen und Kandidaten sind Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich ehrenamtlich bei der IHK engagieren wollen, um die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für den Standort München und Oberbayern aktiv mitzugestalten.

Wählerlisten – wichtig für die Ausübung des Wahlrechts
Nur in den festgestellten Wählerlisten eingetragene IHK-zugehörige Unternehmen sind wahlberechtigt und deren Inhaberinnen und Inhaber beziehungsweise Vertreterinnen und Vertreter auch wählbar. Die Listen werden von der IHK nach den Vorgaben des Wahlausschusses aufgestellt. Dabei geht die IHK von den ihr vorliegenden Daten aus.

Einfach wählen – so geht’s
Die Wahlunterlagen gehen Ihnen rechtzeitig im April 2026 per Post zu. Sie können die Unterlagen direkt ausfüllen und wieder an die IHK zurückschicken. Oder Sie nutzen die Möglichkeit, Ihre Stimme online abzugeben. Die Zugangsdaten zur Onlinewahl erhalten Sie mit den Wahlunterlagen.

Wie erfahren Sie das Wahlergebnis?
Das Wahlergebnis wird voraussichtlich Mitte Mai 2026 auf der Internetseite der IHK bekannt gemacht. Außerdem wird es im IHK-Magazin veröffentlicht.

Kurzinfo zur Auslegung der Wählerlisten und zur Einreichung einer Kandidatur
Zu den ausführlichen formellen Bekanntmachungen inklusive Informationen zu Wahlbewerbungen/Wahlvorschlägen und Kandidatur gelangen Sie über die Wahlwebsite der IHK München:

I. Einsicht in die Wählerlisten
Die Wählerlisten können von 14. November 2025 bis 9. Januar 2026 eingesehen werden. Die Einsichtnahme bezieht sich auf die jeweilige Wahlgruppe und den jeweiligen Wahlbezirk.

II. Einreichung der Wahlbewerbungen/Wahlvorschläge¹
Sie können Ihre Wahlbewerbung/Wahlvorschläge in der Zeit von 14. November bis 11. Dezember 2025 einreichen.
Nach Eingang und Prüfung der Wahlbewerbungen/Wahlvorschläge werden die Kandidatinnen und Kandidaten auf der Wahlwebsite bekannt gemacht.

III. Weitere Infos für Kandidaten
Informationen zur Kandidatur finden Sie auf der IHK-Wahlwebsite sowie in der Oktober-Ausgabe des IHK-Magazins.


¹ Bei einer Wahlbewerbung schlägt sich die Bewerberin bzw. der Bewerber selbst vor.
   Bei einem Wahlvorschlag wird die Bewerberin bzw. der Bewerber von einer oder einem Dritten vorgeschlagen.

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