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Unternehmen müssen Mitarbeitern Coronatests anbieten

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Coronatest – ein Mittel, um die Ausbreitung der Pandemie zu verlangsamen

Unternehmen müssen ihren Mitarbeitenden regelmäßig Coronatests anbieten. Welche Tests dafür geeignet sind und wie sie im Betrieb eingesetzt werden können.

Ausgabe 05/2021 (Online-Ausgabe aktualisiert am 28. April 2021)

Das Bundeskabinett hat Mitte April eine Testpflicht für Unternehmen beschlossen. Alle Betriebe, Einrichtungen und Verwaltungen in Deutschland, deren Beschäftigte nicht im Homeoffice arbeiten, müssen demnach jedem Mitarbeiter mindestens zweimal in der Woche einen Test anbieten. Dabei handelt es sich um eine Angebotspflicht für die Unternehmen, nicht aber um eine Testpflicht für die Mitarbeiter.

Die Tests sind also freiwillig. Die Arbeitgeber können laut Bundesarbeitsministerium Schnelltests oder auch Selbsttests anbieten. Die Kosten für die Tests sind von den Unternehmen zu tragen. Die Verordnung gilt zunächst bis 30. Juni 2021.

Wer übernimmt die Kosten?

Eine Kostenerstattung für Schnelltests ist nach derzeitigem Stand nur dann möglich, wenn im Einzelhandel eine Teststrecke mit professionellen Covid-19-Tests aufgebaut wird und das Unternehmen vom Gesundheitsamt als Teststation für kostenlose »Bürgertests« beauftragt wird. Nur in diesem Fall können die Kosten für die Schnelltests bei der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern geltend gemacht werden. Im Rahmen der allgemeinen Testpflicht in Unternehmen ist keine Kostenerstattung vorgesehen.

Wie unterstützen digitale Tools?

Schritt für Schritt zurück in die Normalität – dabei sollen digitale Tools helfen. Bayern hat beschlossen, eine landesweite Lizenz für die Luca-App zu erwerben. Damit soll die Nachverfolgung von Kontakten vor allem im Einzelhandel und in der Gastronomie vereinfacht und verbessert werden. Die App ist für Betreiber (»Locations«) und Kunden kostenfrei, die Verbindung zu den Gesundheitsämtern ist automatisiert. Die App verspricht den Unternehmen den Abschied von der Zettelwirtschaft bei der Kontaktnachverfolgung.

Zusätzlich zur Luca-App wurde im Landkreis München in einem Modellversuch die Verknüpfung von digitaler Kontaktdatenerhebung und digitalem Nachweis eines gültigen Coronatests erprobt. Ziel ist es, beim Einlass zu Veranstaltungen sehr schnell sowohl die Kontaktdaten der Besucher zu erheben als auch ein »Freitesten« nachzuweisen für Situationen, in denen ein gültiges negatives Testergebnis für die Teilnahme erforderlich ist.

Voraussetzung dafür ist, dass die Zertifizierer (die Stellen, die Testzertifikate vergeben, also die Betreiber von Testzentren) die Zertifikate in einer allgemeingültigen Form ausstellen, die von den Verifizierern (Veranstalter, Gastronomen, Ladengeschäfte etc.) ausgewertet und auf Gültigkeit geprüft werden kann. Dazu wurden im Rahmen eines Pilotprojekts die Zertifikate der UBIRCH GmbH als Standard gewählt. Auf der Zertifiziererseite richtete der Betreiber der Teststation in Feldkirchen, die LIMA GmbH, die Schnittstelle zum UBIRCH-System ein.

Ziel ist es, dass dieses System in der Fläche Anwendung findet. Dafür sind einheitliche Testzertifikate nötig, die von den Verifizierern – egal, ob Luca-App, darfichrein oder sonstige – ausgewertet werden können.

IHK-Service: Nützliche Links

Laufend aktualisierte Informationen zur Testpflicht sowie Hinweise für Unternehmen, die Teststation für kostenlose Bürgertests werden möchten, gibt es auf der IHK-Website zu Corona-Schnelltests

Eine Liste der zugelassenen Schnelltests und von deren Herstellern bietet die Webseite des Bundesamts für Medizin und Arzneimittel.

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