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Systematik hilft – Nachhaltigkeit managen

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Erneuerbare Energien – ebenfalls ein Aspekt der Nachhaltigkeit

2024 kommen auf Betriebe einige neue gesetzliche Anforderungen zur Nachhaltigkeit zu. Zwei Unternehmen zeigen, wie sie sich auf die Vorgaben vorbereiten.
 
Von Gabriele Lüke, IHK-Magazin 03/2024

Wie gelingt es, ein Unternehmen nachhaltig aufzustellen? Wie lassen sich wachsende Nachhaltigkeitsanforderungen seitens des Gesetzgebers, der Kunden und der Investoren schnell und rechtssicher erfüllen? Für viele Firmen sind diese Fragen zunächst nicht leicht zu beantworten. „Nachhaltigkeit ist ein Querschnittsthema, das zahlreiche Bereiche eines Unternehmens betrifft und eine kontinuierliche Aufgabe ist“, betont IHK-Fachfrau Henrike Purtik. Diese Komplexität kann im ersten Moment überfordern.

Bestandsaufnahme mit der BIHK-Checkliste

Dabei können viele Firmen auf Bestehendem wie einem Umwelt- oder Energieeffizienzmanagement aufbauen und Synergien nutzen. „Eine systematische Bestandsaufnahme, etwa mit der BIHK/LfU-Checkliste zum Nachhaltigkeitsmanagement, ist immer der erste Schritt und hilft, Lücken zu identifizieren, neue Handlungsfelder aufzuzeigen, Ziele abzuleiten und bestehende Prozesse weiterzuentwickeln“, so Purtik. Dann seien Unternehmen in der Regel auch in der Lage, schneller und besser zu reagieren, wenn neue Anforderungen auf sie zukommen.

Das kommt auf die Unternehmen zu

  • Die neue europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen findet erstmals für das Geschäftsjahr 2024 Anwendung. In den nächsten Jahren müssen schrittweise immer mehr Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen nach den neuen europäischen Standards veröffentlichen.
  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt seit 2024 für alle Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitern. Kleine und mittlere Unternehmen sind zwar nicht unmittelbar vom LkSG betroffen, doch die Sorgfaltspflichten werden in der Lieferkette weitergereicht. So steigt etwa die Anzahl an Informationsabfragen und Vereinbarungen mit Bezug auf die Nachhaltigkeitsleistung von Großunternehmen an ihre Zulieferer.
  • Das Gesetz zur Steigerung der Energieeffizienz (Energieeffizienzgesetz EnEfG) fordert von Firmen mit einem durchschnittlichen jährlichen Gesamt-Endenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach ISO 50001 oder EMAS.
  • Finanzunternehmen müssen 2024 erstmals nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation (SFDR) über die Taxonomie-Konformität ihres Anlageportfolios berichten. Davon sind indirekt auch Unternehmen der Realwirtschaft etwa als Kreditnehmer betroffen.
  • Die EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) tritt 2025 in Kraft. Sie verlangt Nachweise, dass Produkte wie Soja oder Holz und ihre Erzeugnisse nicht aus eigens für den Anbau entwaldeten Gebieten kommen.

Die Schreiner Group und die Süddeutsche Gelenkscheibenfabrik zeigen, wie sie sich auf die wachsenden Verpflichtungen eingestellt haben.

IHK-Info zum Nachhaltigkeitsmanagement

Zahlreiche Angebote helfen Firmen dabei, ins Nachhaltigkeitsmanagement einzusteigen oder es zu optimieren:

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